Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 39

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Wir haben das gemacht, was viele über viele Jahre gefordert haben. Wir haben auch die Vorschläge des Rechnungshofes umgesetzt. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg zu klaren Zuständigkeiten. Ich darf Sie dazu einladen, da oder dort noch mitzu­wirken. Vielleicht schaffen wir auch die Sache mit dem Notariat noch. Es ist nicht ganz einfach, aber da sich in allen Parteien auch Notare befinden, kann man vielleicht ein bisschen mitwirken. Vielleicht ist ja noch etwas möglich. Wir wollten es noch schaffen, aber es war leider nicht möglich.

Wir haben im Backoffice-Bereich in Wirklichkeit nicht mehr acht Träger, sondern dort ist noch einiges zusammengefasst worden, weil ja in einigen Sozialversicherungen das Backoffice von der PVA gemacht wird.

Ich glaube, das, was wir den Menschen schuldig sind, werden wir jetzt endgültig um­setzen können: eine maximale Verfahrensdauer von 60 Tagen. Der Bund ist schon immer ein gutes Beispiel dafür gewesen, dass es geht. Auch bei den Höherstufungen waren wir sehr gut unterwegs. Ich hoffe, dass wir gemeinsam diese Festlegung auf 60 Tage schaffen werden. Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass das möglich sein wird. Ich bin auch zutiefst davon überzeugt, dass die Menschen dann sehr rasch das, was ihnen zusteht, bekommen werden.

Ich möchte noch einmal allen, die dazu beigetragen haben, danken und zum Schluss nur noch ganz kurz – mehr Zuwendung verdienen die Ausführungen des Herrn Kickl nicht – einiges klarstellen.

Menschen, die in Österreich leben, Menschen, die in Österreich arbeiten (Abg. Ing. Hö­bart: Das ist das Entscheidende!), Menschen, die in Österreich Steuern zahlen und dann eine Pension bekommen, sollen auch Pflegegeld bekommen. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Darum geht es, Herr Kickl!

Darunter gibt es Menschen, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen wollen, Menschen, die in Österreich gearbeitet haben, die in Österreich gelebt haben, be­schließen, nach Spanien zu ziehen, beschließen, nach Ungarn zu ziehen, beschließen, in die Bundesrepublik Deutschland zu ziehen. Wir reden jetzt von 493 Fällen, von 0,11 Prozent der Pflegegeldbezieher. – Punkt eins.

Punkt zwei – ich komme jetzt ganz kurz auf eine Stellungnahme des Hauptverbandes zurück –: Der Hauptverband hat seine Stellungnahme abgegeben in Bezug darauf, wie das Bundespflegegeld derzeit geregelt wird und bisher geregelt worden ist. Wir haben nur ein kleines Problem, und dieses kleine Problem ist: Man muss neun Landesge­setze übernehmen, und bei diesen neun Landesgesetzen ist nicht mehr die Pension im Vordergrund, sondern der Grad der Behinderung, der ordentliche Aufenthalt, der ord­nungsgemäße Aufenthalt. Einen ordnungsgemäßen Aufenthaltstitel bekommt man nur, wenn man gewisse Grundvoraussetzungen erfüllt.

Lieber Herr Kickl, das Bundesgesetz, das Sie so heftig kritisieren, ist wortidentisch mit dem Kärntner Landesgesetz. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Sie mit Ihrer fadenscheini­gen Argumentation hätten seit vielen Jahren die Möglichkeit gehabt, etwas zu ändern. Sie sind ja auch in einer Bundesregierung vertreten gewesen (Abg. Riepl: Der Kickl selber nicht!), aber Ihrerseits ist das nicht einmal ansatzweise ein Thema gewesen, weil Sie ganz genau wissen, dass es diesen Export, den Sie meinen, gar nicht gibt. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Kickl, Sie sind ganz einfach ein Trittbrettfahrer, der glaubt, irgendwie irgendetwas irgendwo erreichen zu können. (Abg. Kickl: Ich habe schon längst den Verdacht, dass Sie überhaupt nicht wissen, was da beschlossen wird!) Gehen Sie nach Kärnten, füh­ren Sie dort eine Änderung des Landesgesetzes herbei, sechs Monate wirkt es noch! So können Sie beweisen, dass Sie sich angeblich für Österreich einsetzen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

 


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