Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 47

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das gehört haben, was die Oppositionsparteien sagen – zu Recht. Wir haben Kritik an­gebracht, wie zum Beispiel dieses Vetorecht 2014, oder dass das, was wir heute be­schließen, nicht das Ende der Fahnenstange sein kann, sondern erst der Beginn einer weiteren Reform sein soll und sein muss.

Heute werden wir das im Nationalrat mehrheitlich beschließen. Das BZÖ stimmt die­sem Pflegegeldreformgesetz aus den von Kollegen Dolinschek genannten Gründen zu. Dem Pflegefondsgesetz werden wir – und das sage ich jetzt gleich – nicht zustimmen. Das Pflegefondsgesetz enthält vieles, das wir anders sehen, und ist vor allem keine nachhaltige Sicherung der Pflege. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, dass die Menschen bei uns in Zukunft generell sicher sein müssen, dass es eine leistbare, qualitätsvolle und menschenwürdige Pflege gibt. Wir müssen den Men­schen diese Verlässlichkeit geben, und wir müssen auch ehrlich sein. Ich möchte noch einmal auf die Inserate zurückkommen: Diese Inserate haben nicht nur bisher fast 700 000 € gekostet, sondern wurden schon im März zum Beispiel vom ehemaligen Vizekanzler Pröll geschaltet, und da wurde schon bejubelt, dass die Pflege gesichert ist. Dann frage ich mich: Wozu brauchen wir noch das Parlament? Heute beschließen wir etwas und nicht im März. Außerdem sind es Halbwahrheiten gewesen – Kollege Dolinschek hat es schon vorgelesen. Also ich erwarte mir auch von einer Regierung Ehrlichkeit und Verlässlichkeit den Menschen gegenüber. (Beifall beim BZÖ.)

Der Rechnungshof hat richtig festgestellt, dass es derzeit keine Absicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit gibt und dass wir zu viele vollziehende Stellen ha­ben. Alles ist strukturell zersplittert – unterschiedliche Auszahlungen, Honorare, Begut­achtungen und so weiter. Daher haben wir als BZÖ schon im Oktober 2010 einen An­trag eingebracht, der heute auch unter Punkt 1 bis 8 mit zur Verhandlung steht, der ge­nau diese Reform des Pflegegeldes vorsieht.

Daher sage ich: Diese Vorlage der Regierung ist ein wichtiger Beginn, ein erster Schritt, um Bereinigungen festzumachen und um vor allem den Menschen mehr Rechtssicherheit zu geben. Man wird in der Praxis sehen, wie letztendlich die Umset­zung sein wird. Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, dass sich die Verfahren ver­kürzen werden. Ich hoffe, dass sie sich verkürzen werden, denn diese langen Warte­zeiten, bis Pflegegeld zuerkannt wird, sind auch etwas, das nicht zumutbar ist. Wie ge­sagt, die Praxis wird es zeigen. Ich denke, dass wir noch weiter gehen müssen.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir die Möglichkeit hatten, unsere Initiative auch in einen Entschließungsantrag einzubringen, der von einer nachfolgenden Rednerin eingebracht werden wird. In diesem Entschließungsantrag ist ganz klar festgehalten, dass es eine weitere Konzentration der Entscheidungsträger geben muss. Jetzt haben wir acht. Von 330 auf acht ist gut, aber da können wir nicht stehenbleiben. Es muss auch eine Weiterentwicklung in der Vereinfachung und Verbesserung des Pflegegeld­wesens geben, vor allem im Interesse der Pflegegeldbezieherinnen und ‑bezieher.

Etwas, was zwar heute nicht beschlossen wird, aber was ich an dieser Stelle noch sa­gen möchte, ist Folgendes: Das Pflegegeld gehört dringend valorisiert. Wir haben auch einen entsprechenden Antrag dazu, denn 60 Prozent der Leistungen können der­zeit nur deshalb abgedeckt werden, weil es keine laufende Valorisierung gibt. Ich möchte auch an diesem heutigen Tag sagen: Das Pflegegeld als eine wichtige sub­jektive finanzielle Leistung, dem Bedarf entsprechend, muss auch in Zukunft gesichert sein – gesichert sein, damit die Menschen auch darauf zählen können, dass, wenn sie etwas brauchen, Hilfe da ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.31


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fekter. – Bitte.

 


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