Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 57

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nehmen, dass Stellungnahmen von Einrichtungen vielleicht nicht immer alles ausrei­chend berücksichtigen, was es an europäischer Judikatur gibt.

Es gibt eine europäische Judikatur aus dem Jahr 2001, den Fall Jauch, der Ihnen, wenn Sie sich die Unterlagen für diesen Fall besorgen, ich kann Ihnen dann die Ak­tennummer und alles sagen, zeigen wird, dass das Fallbeispiel so nicht möglich ist. (Abg. Kickl: Steht eh alles drin!) Es ist nämlich genau umgekehrt. In diesem Fallbei­spiel ist jemand betroffen, der in der Bundesrepublik Deutschland das Pflegegeld be­antragen muss und auch das deutsche Pflegegeld bekommt. Besorgen Sie sich die Unterlagen für diese Judikatur, denn so wird es auch betrieben. Seit 2001 ist das so der Fall. Und da können Sie jetzt den Kopf schütteln, wie Sie wollen, es ist das, was seit 2001 gemacht wird, seit 2001 leben wir das. – Punkt eins. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wenn Sie meinen, dass mein Beispiel im Ausschuss nicht ganz die Realität war, auch hier ein offenes Wort: Das ist Realität in den Bundesländern. Das ist das, was Bundes­länder teilweise exekutieren. Und das mussten wir in die Erläuterungen des Bundes­gesetzes übernehmen. Ich kann nicht negieren, dass es in manchen Bundesländern heute Realität ist, dass sie sagen, ich gebe dir die Sachleistung und nicht das Geld. Es gibt gültige Bescheide. Und wir waren uns einig, dass die gültigen Bescheide weiter exekutiert werden. Und demzufolge machen wir es so. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich weiß, dass ich einer Usance des Hauses nicht ganz gefolgt bin, weil ich mich als Letzter gemeldet habe, aber ich musste mich als Letzter melden, weil ich mich au­ßerhalb der Fernsehübertragungszeit melden musste. Deshalb bin ich jetzt da der Letzte. Damit es da kein Missverständnis gibt.

Herr Abgeordneter Ing. Hofer, ich verurteile die Straftat, die in Vorarlberg geschehen ist, auf das Schärfste. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das Thema sieht allerdings folgendermaßen aus: Da gibt es jemanden, der diese Straftat wahrscheinlich begangen hat, wir haben ja leider noch immer kein Urteil, der allerdings, bevor er sie begangen hat und bevor er die I-Pension bekommen hat, 101 Versicherungsmonate in Österreich erworben hat. (Abg. Strache: So viele Vor­strafen!)

Schauen Sie, Herr Abgeordneter Strache, er hat 101 Versicherungsmonate in Öster­reich erworben, er hat gehackelt, was auch immer. Er hat, wenn Sie nachrechnen, seit seinem 15. Lebensjahr gehackelt. Da er in einem Tag- und Nacht-Betrieb war und die Vorarlberger Industrie gut zahlt, bekommt man halt eine gewisse I-Pension. (Abg. Strache: Die acht Jahre Arbeit haben 1 000 € netto ausgemacht!) Nein, schauen Sie, das ist schon wieder falsch. Sie sind schon wieder oberflächlich, falsch informiert, wie immer. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.) Völlig oberflächlich, falsch informiert. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Abg. Strache: Daneben gibt es Frau­en mit 400 € Bruttopension!)

Unter leichter Biegung des Datenschutzes: Seine Bruttopension beträgt 1 150 €. Das ist eine leichte Biegung des Datenschutzes.

Und dann darf ich Sie noch etwas fragen: Wie kommt man in Österreich zu einer I-Pen­sion? Wissen Sie denn das überhaupt? (Rufe bei der SPÖ: Nein!) Wissen Sie, dass man drei unterschiedliche Gutachten braucht? (Rufe bei der SPÖ: Nein! – Abg. Stra­che: Einen Stempel von der Amtsärztin hat er bekommen!) Schauen Sie, genauso falsch. Es ist kein einziges Gutachten von einer Frau ausgestellt. Alles oberflächlich Ur­instinkte weckend. Fakt ist, es gibt drei Gutachten von drei Sachverständigeneinrich­tungen. Es gibt drei Diagnosen, eine davon ist Gifteln, zwei sind etwas anderes. Drei Diagnosen!

 


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