Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 62

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lichen? Die sollen in Politikerpension gehen? Und nur dann, wenn es einmal einen an­deren trifft, soll man alles aberkennen und alles wegnehmen? – Nein, Herr Klubob­mann Strache! Ich empfehle Ihnen: Präzisieren diesen aus dieser Diskussion gebore­nen Vorschlag! Beschreiben Sie die schweren Delikte! Und sparen Sie die straffällig gewordenen Freiheitlichen nicht aus! (Abg. Strache: Sie meinen sich selbst! Sie sind doch rechtskräftig verurteilt?!)

Ich sehe es nicht ein, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter ohne freiheitliches Par­teibuch keine Pensionen mehr bekommen sollen, während solche mit freiheitlichem Parteibuch möglicherweise Regierungspensionen bekommen können. Das wider­spricht zumindest dem Gleichheitsgrundsatz! – Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Strache: Der Herr Grasser hat doch gegen Sie ein Verfahren angestrengt, wo Sie verurteilt werden!)

13.23

13.23.42

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Pflegegeldreform­gesetz 2012 in 1287 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Csörgits, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ing. Hofer vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag sowie über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile der Systematik des Ge­setzentwurfes folgend und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da im vorliegenden Gesetzentwurf sowie im erwähnten Abänderungsantrag Änderun­gen des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthalten sind, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordne­ten Csörgits, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen, der Änderungen im Artikel 1 Ziffer 2 zum Inhalt hat.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Weiters gelangen wir zur getrennten Abstimmung über Artikel 2 Ziffer 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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