Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 61

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Aber ich habe eine andere Denkaufgabe: Sozialmissbrauch. – Man redet dann eini­germaßen mit der moralischen Autorität, die hier beansprucht wird, wenn man im eige­nen Laden für Sauberkeit sorgt.

Lieber Kollege Strache, ich nenne dir einen 55-jährigen Gemeinderat in einer niederös­terreichischen Bezirkshauptstadt, der in Frühpension gegangen ist und nebenbei Box­trainer ist, der zum wiederholten Male auffällig wurde. Er wurde weggewiesen, wegen Gewalttätigkeit im häuslichen Bereich hat er eine rechtskräftige Wegweisung bekom­men und ist dann über Intervention der FPÖ-Landesführung wieder in den Gemeinde­rat gekommen. (Abg. Ing. Höbart: Nein, falsch!)

Also wie ist das jetzt? – Wenn ihr gegen Gewalttäter und gegen Sozialmissbrauch kämpft, dann fangt gleich in den eigenen Reihen an! Dann kann man mit einer gewis­sen moralischen Berechtigung hier heraußen reden. (Beifall beim BZÖ.)

Eine letzte Anregung: Herr Bundesminister, wenn es so ist, dass man im Häfen keine Invaliditätspension bekommt ... Ich zitiere jetzt Sie. Ich war übrigens ein bisschen be­eindruckt von Ihrem Statement hier heute, das war ein bisschen handgriffiger, sagen wir es so (Abg. Grosz: Handfester, beim Mikrofon!), handfester, noch besser, ja, auch in der Wortwahl, die ich mich nicht getraut hätte so zu verwenden, aber bitte! (Heiter­keit.) Ich formuliere es noch prägnanter: Die nicht einmal ich mich getraut hätte, so zu verwenden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Fichtenbauer: Das glaubt aber wirklich nie­mand!)

Herr Bundesminister, eine letzte Anregung: Machen wir es doch gleich so, dass auch bei verhängter U-Haft die Invaliditätspension für die Dauer der U-Haft bereits gestri­chen wird. Dann ist nämlich gewährleistet, dass nicht jemand mit mehrmonatiger
U-Haft einen Anspruch auf diese Leistung hat. Dieser Anspruch sollte sistiert werden, denn in einer Haftbetreuung, in einer Unterbringung ist er ja betreut, da braucht er wirk­lich keine Invaliditätspension. Dann kann man sich solche Debatten ersparen. (Beifall beim BZÖ.)

13.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.21.19

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kol­leginnen und Kollegen! Mir war der Vorschlag an und für sich neu, dass jemandem, der ein schwerwiegendes strafrechtliches Delikt begangen hat, die Pensionsversicherungs­beiträge, die er eingezahlt hat, aberkannt werden sollen. Das ist ein origineller neuer Vorschlag vonseiten der Freiheitlichen Partei. Ich frage nur nach, ob das für alle schweren Delikte gelten soll.

Sollen, wenn der Herr Landesrat Scheuch (Abg. Mag. Stadler: Landeshauptmannstell­vertreter!) – was ja derzeit nicht der Fall ist – wegen eines schwerwiegenden Delikts verurteilt wird, ihm dann seine Pensionsversicherungsansprüche aberkannt werden? (Beifall bei den Grünen.)

Ich bin bereit, damit es hier kein Missverständnis gibt, die notwendigen dutzenden Un­schuldsvermutungen gleich einmal auf Vorrat der Freiheitlichen Partei zur Verfügung zu stellen, denn Scheuch ist da mit Sicherheit nicht allein. Nur, vergessen Sie eines nicht: Da gibt es möglicherweise ein schwerwiegendes Delikt, möglicherweise eine strafrechtliche Verurteilung – aber da geht es nicht um eine Mindestpension, sondern da geht es gleich um eine Regierungspension!

Und was ist mit der Frau Abgeordneten Winter? (Abg. Strache: Und was ist mit der Meinungsfreiheit?) Und was ist mit dutzenden anderen straffällig gewordenen Freiheit-


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