genommen, zum anderen aber auch die Effektivität im Zusammenspiel mit anderen Behörden – Stichworte: Krankenversicherungsträger, Finanzpolizei –, was die Bekämpfung des Sozialbetrugs betrifft, verbessern. Dem können wir durchaus unsere Zustimmung geben.
Wir werden unser Abstimmungsverhalten der Art gestalten, dass wir zuerst getrennte Abstimmung verlangen werden, in zweiter Lesung dem zustimmen, aber in dritter Lesung müssen wir auch hier dieses Gesetz wieder ablehnen, weil Sie auch da wieder etwas machen, was wir heute schon unter Punkt 1 der Tagesordnung besprochen haben, nämlich: Sie brauen eine unheilvolle Mischkulanz zusammen, wo Dinge enthalten sind, wo man sich – und da wende ich mich vor allem an die Genossinnen und Genossen von der Sozialdemokratie und an die dort vertretenen Gewerkschafter – nur fragen kann, warum Sie so etwas mit betreiben, meine Damen und Herren.
Ich war ja immer der Meinung – und da sind wir wahrscheinlich auch heute noch einer Meinung –, dass wir überall dort gemeinsam vorgehen und uns dort finden können, wo es um Sozialbetrug geht, wo man versucht, sozialbetrügerischem Verhalten das Handwerk zu legen. Ich habe aber auch gedacht, zumindest bis zum heutigen Tag und bis zur jetzigen Beschlussfassung, dass wir eine gemeinsame Vorgangsweise auch überall dort haben, wo es darum geht, das Spekulationsunwesen, diese Kasinomentalität und das miese Spiel der Rating-Agenturen anzugreifen. Zumindest habe ich die sehr, sehr ausführlichen Ausführungen des Kollegen Cap am gestrigen Tag in diese Richtung verstanden. Wir waren eigentlich der Meinung, dass Sie es ernst meinen mit dem, was Sie da angekündigt haben.
Deshalb ist es ja für uns, meine Damen und Herren, umso unverständlicher, dass Sie jetzt hergehen – und das noch dazu unter der Federführung eines Bundesministers, der in seiner Vergangenheit Gewerkschaftspräsident war und der am eigenen Leib die Folgen eines Spekulationsdesasters, Stichwort: Karibik-Milliardenverluste, gespürt hat – und diese Veranlagungsmöglichkeiten für die Bauarbeiter-Urlaubskasse ermöglichen, und zwar in einer Form, die alles andere als sicher ist. Wir bewegen uns hier genau in das Feld der Spekulation hinein, und Sie machen da mit!
Die Gewerkschaft kritisiert das – mit dem Hauberl als Gewerkschafter stellen Sie sich hin und sagen: Das ist unverantwortlich!, mit dem Hauberl als Abgeordneter sitzen Sie hier herinnen und stimmen diesen Lösungen zu. Das ist halt die Fadenscheinigkeit der Sozialdemokratie, auch in dieser Sache, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie ermöglichen es jetzt mit diesem Gesetz, dass die Gelder – ich rede jetzt vom Urlaubsgeld, vom Weihnachtsgeld, von Abfertigungsansprüchen der Bauarbeiter; nach Auskunft des Sozialministers etwa 600 Millionen € im Jahr – in Zukunft auch in Staatsanleihen in Euro von EWR-Staaten angelegt werden können. Das klingt jetzt sehr technisch, aber wenn man das übersetzt, sind wir bei griechischen Anleihen, spanischen Anleihen, vielleicht bei irischen Anleihen, bei portugiesischen Anleihen und welchen Anleihen auch immer. Und das ist genau die auch von der Gewerkschaft kritisierte Ausweitung der Veranlagungsmöglichkeiten, für die es überhaupt keinen Grund gibt.
Bisher war im § 19 Abs. 4 sozusagen als Kriterium der Veranlagung die Mündelsicherheit definiert. Und mündelsicher heißt, dass es einen entsprechenden Deckungsstock für dieses Kapital gibt und dass sich damit die Verluste auch in Grenzen halten. Man kann sie nicht ganz ausschalten, aber sie halten sich sehr in Grenzen. Diesen Passus hebeln Sie jetzt dadurch aus, dass Sie diese Veranlagungsmöglichkeit aufmachen, und das ist aus unserer Sicht unverantwortlich.
Es ist schon interessant – das muss man ja auch berücksichtigen –, dass sich trotz der Tatsache, dass wir jetzt seit vielen Jahren eine gemeinsame und ach so starke Währung haben, nämlich den Euro, und dass wir jetzt seit vielen, vielen Jahren in einem
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