Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 94

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über den Antrag 1596/A(E) der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Herkunftslandprinzip“ eine Frist bis 21. September 2011 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesre­gierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. Ich er­teile es ihm hiemit; 10 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


15.00.57

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Es geht darum – und das ist ja dem Hohen Haus mit Sicherheit nicht verborgen geblieben –, dass der Uni­versitätsbereich in Österreich eine der Hauptbaustellen ist, wie generell der Bildungs­bereich. Hier sind, auch aufgrund der EU-Rechtslage, einige Dinge – unter Anfüh­rungszeichen – „eingerissen“, die es derzeit dem Universitätssystem, natürlich auch wieder in Kombination mit der positiven Autonomie, nicht einfach erscheinen lassen, insbesondere die nächsten Jahre zu bewältigen. (Präsidentin Mag. Prammer über­nimmt wieder den Vorsitz.)

Neben der aktuellen Debatte aufgrund eines Höchstgerichtsurteils des Verfassungsge­richtshofes, die jetzt die Studiengebühren betrifft – hier wurde ja die bisherige Rege­lung gekippt –, geht es darum – und es haben sich die Universitäten schon darüber be­schwert, dass hier 20 Millionen bis 30 Millionen € pro Jahr verlorengingen –, dass bei dieser Regelung die Koalitionsparteien sich wieder diametral entgegenstehen: Die ÖVP verlangt Studiengebühren; die SPÖ schließt Studiengebühren kategorisch aus.

Dieser letzteren grundsätzlichen Meinung schließen wir Freiheitliche uns an, weil Stu­diengebühren angesichts dieser Universitätssituation mit Abstand erst das Allerletzte sein können, nach vielen Reformschritten und Verbesserungen, die man zumuten kann. Studiengebühren stellen derzeit ausschließlich Geldbeschaffungsaktionen dar, würden aber nichts für ein effizientes Studium bedeuten, weil das System nicht geän­dert wird.

Es gilt aber im Rahmen der Finanzierung und des Zustroms insbesondere in den soge­nannten Massenfächern beziehungsweise Massenuniversitäten zu beachten, dass es einen ganz deutlichen Zuzug aus dem Ausland gibt. Die Antwort, die darauf in erster Linie immer wieder gesagt wird, dass die Deutschen daran schuld seien, ist nur bedingt richtig. Es gibt nämlich insgesamt 60 000 ausländische Studenten aus der EU, die in Österreich sind, und die Deutschen sind mit Sicherheit ein kleinerer Teil davon, wenn­gleich dieser in absoluten Zahlen durchaus hoch ist.

Man muss auch sehenden Auges für verschiedene Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland sein: Verkürzung der AHS auf 8 Jahre und somit ein doppelter Matura­jahrgang, Aussetzen der Wehrpflicht. Das heißt, hier kommen zusätzliche Belastungen und Ströme von Studenten auf uns zu, und das interessanterweise auch in Studien wie zum Beispiel der Medizin. Sie wissen ja, in Deutschland gibt es den Numerus clausus, das heißt, in Deutschland darf nicht jeder aufgrund seines Matura- oder, wie es dort heißt, Abiturzeugnisses studieren. Bei uns kann man das, und das wird daher – na­türlich insbesondere, da bei uns die Unterrichtssprache in der Regel ja Deutsch ist – sehr gerne wahrgenommen.

 


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