Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 95

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Das heißt, wir sind hier einem starken Druck ausgesetzt, der es unter Umständen ös­terreichischen Studenten nicht mehr möglich macht, das zu studieren, was sie eigent­lich wollen. Das ist für uns Freiheitliche mit Abstand der falsche Zugang! (Beifall bei der FPÖ.) Bei uns soll jeder österreichische Maturant, jede österreichische Maturantin die Möglichkeit bekommen, das zu studieren, was sie wollen.

Daher hat unser Wissenschaftssprecher Martin Graf den Antrag gestellt, das Her­kunftslandprinzip zu implementieren. Das Herkunftslandprinzip bedeutet hier auch eine gewisse Bevorzugung – was in der EU teilweise, zum Beispiel im Unternehmensbe­reich, üblich ist und sich auch durchgesetzt hat –, aber das Herkunftslandprinzip steht eben unter Umständen manchmal mit manchen Grundfreiheiten im Widerspruch. Es kommt jedoch darauf an, was man aus nationalem oder europäischem Interesse regeln will oder nicht!

Die Implementierung eines Herkunftslandprinzips, natürlich zunächst im Wege von Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern, aber in letzter Konsequenz selbst­verständlich auch mit der – unter Anführungszeichen – „Waffe“ einer rechtlichen Aus­einandersetzung beziehungsweise auch der einen oder anderen Veto-Androhung wür­de es eben erfordern, dass unsere Regierungsvertreter in Brüssel einmal das zeigen, was wir Freiheitliche fordern, nämlich Mumm gegenüber der europäischen Zentralbü­rokratie! (Beifall bei der FPÖ.)

Im Interesse der österreichischen Studierenden sowie der Gesamtbevölkerung über­haupt wäre es an der Zeit, auch hier – unter Anführungszeichen – „die Muskeln spie­len“ zu lassen, denn es ist nicht einzusehen, dass unser Studiensystem, unser Univer­sitätssystem vom Steuergeld insbesondere der Eltern der jetzt Studierenden aufgebaut und erhalten wird, aber die Früchte unseres guten Studiensystems, unseres guten Uni­versitätssystems anderen zukommen sollen. Hier besteht einfach eine Diskrepanz, und hier müssen auch nationale Interessen gewahrt werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Anhaltspunkte dafür gibt es; es ist ja nicht so, dass die EU besonders unvernünftig wä­re. Die deutsche Wissenschaftsministerin hat gesagt, sie hätte da kein Problem mit Ös­terreich und würde da kein Verfahren gegen Österreich einleiten. Aber es hat auch Gott sei Dank vor Kurzem ein interessantes Erkenntnis, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben. Es ist dies die Rechtssache C-73/08, ein Urteil des Gerichts­hofs (Große Kammer) vom 13. April 2010.

Da sind interessante Aspekte und Zitate herausgearbeitet, sogar in der Schlussbe­merkung vonseiten der Anklage her. Da heißt es seitens der Chefanklägerin:

„Ich habe auf die Bedeutung einer auf Gleichbehandlung beruhenden Freizügigkeit der Studenten für die Entwicklung der Union hingewiesen. Andererseits darf die EU aber auch nicht die sehr realen Probleme ignorieren, die in denjenigen Mitgliedstaaten ent­stehen können, die viele Studenten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen.“ – Das ist die Kommission!

Oder: „Meines Erachtens sollten der Gemeinschaftsgesetzgeber und die Mitgliedstaa­ten über die Anwendung dieser Kriterien auf den Bereich der Freizügigkeit der Studen­ten zwischen den Mitgliedstaaten nachdenken.“

Das heißt, die obersten Hüter über die Grundrechte und Grundfreiheiten in der EU se­hen hier schon einen Handlungsbedarf und dokumentieren das auch. Aber auf unserer Seite gibt es Stillstand!

Im Urteil selbst sind manche Aspekte genannt worden, wo das Grundrecht auf die Frei­zügigkeit und den freien Zugang durch diese Diskriminierung, die hier möglich wäre, ausgehebelt werden kann. Das gilt zum Beispiel dann – als Beispiel wird das Me­dizinstudium gebracht –, wenn ein Land wie etwa Österreich nachweisen kann, dass


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