Das heißt, wir sind hier einem starken Druck ausgesetzt, der es unter Umständen österreichischen Studenten nicht mehr möglich macht, das zu studieren, was sie eigentlich wollen. Das ist für uns Freiheitliche mit Abstand der falsche Zugang! (Beifall bei der FPÖ.) Bei uns soll jeder österreichische Maturant, jede österreichische Maturantin die Möglichkeit bekommen, das zu studieren, was sie wollen.
Daher hat unser Wissenschaftssprecher Martin Graf den Antrag gestellt, das Herkunftslandprinzip zu implementieren. Das Herkunftslandprinzip bedeutet hier auch eine gewisse Bevorzugung – was in der EU teilweise, zum Beispiel im Unternehmensbereich, üblich ist und sich auch durchgesetzt hat –, aber das Herkunftslandprinzip steht eben unter Umständen manchmal mit manchen Grundfreiheiten im Widerspruch. Es kommt jedoch darauf an, was man aus nationalem oder europäischem Interesse regeln will oder nicht!
Die Implementierung eines Herkunftslandprinzips, natürlich zunächst im Wege von Verhandlungen mit unseren europäischen Partnern, aber in letzter Konsequenz selbstverständlich auch mit der – unter Anführungszeichen – „Waffe“ einer rechtlichen Auseinandersetzung beziehungsweise auch der einen oder anderen Veto-Androhung würde es eben erfordern, dass unsere Regierungsvertreter in Brüssel einmal das zeigen, was wir Freiheitliche fordern, nämlich Mumm gegenüber der europäischen Zentralbürokratie! (Beifall bei der FPÖ.)
Im Interesse der österreichischen Studierenden sowie der Gesamtbevölkerung überhaupt wäre es an der Zeit, auch hier – unter Anführungszeichen – „die Muskeln spielen“ zu lassen, denn es ist nicht einzusehen, dass unser Studiensystem, unser Universitätssystem vom Steuergeld insbesondere der Eltern der jetzt Studierenden aufgebaut und erhalten wird, aber die Früchte unseres guten Studiensystems, unseres guten Universitätssystems anderen zukommen sollen. Hier besteht einfach eine Diskrepanz, und hier müssen auch nationale Interessen gewahrt werden! (Beifall bei der FPÖ.)
Anhaltspunkte dafür gibt es; es ist ja nicht so, dass die EU besonders unvernünftig wäre. Die deutsche Wissenschaftsministerin hat gesagt, sie hätte da kein Problem mit Österreich und würde da kein Verfahren gegen Österreich einleiten. Aber es hat auch Gott sei Dank vor Kurzem ein interessantes Erkenntnis, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegeben. Es ist dies die Rechtssache C-73/08, ein Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. April 2010.
Da sind interessante Aspekte und Zitate herausgearbeitet, sogar in der Schlussbemerkung vonseiten der Anklage her. Da heißt es seitens der Chefanklägerin:
„Ich habe auf die Bedeutung einer auf Gleichbehandlung beruhenden Freizügigkeit der Studenten für die Entwicklung der Union hingewiesen. Andererseits darf die EU aber auch nicht die sehr realen Probleme ignorieren, die in denjenigen Mitgliedstaaten entstehen können, die viele Studenten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen.“ – Das ist die Kommission!
Oder: „Meines Erachtens sollten der Gemeinschaftsgesetzgeber und die Mitgliedstaaten über die Anwendung dieser Kriterien auf den Bereich der Freizügigkeit der Studenten zwischen den Mitgliedstaaten nachdenken.“
Das heißt, die obersten Hüter über die Grundrechte und Grundfreiheiten in der EU sehen hier schon einen Handlungsbedarf und dokumentieren das auch. Aber auf unserer Seite gibt es Stillstand!
Im Urteil selbst sind manche Aspekte genannt worden, wo das Grundrecht auf die Freizügigkeit und den freien Zugang durch diese Diskriminierung, die hier möglich wäre, ausgehebelt werden kann. Das gilt zum Beispiel dann – als Beispiel wird das Medizinstudium gebracht –, wenn ein Land wie etwa Österreich nachweisen kann, dass
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