die gesundheitliche Versorgung in Österreich gefährdet wäre. Wenn wir hier zu viele ausländische Studenten haben, die ein Medizinstudium absolvieren, aber dann wieder in ihr Herkunftsland zurückgehen, dann bleiben zum Schluss zu wenig Ärzte für Österreich übrig. Das heißt, das wäre ein klarer Punkt, wo nationalem Recht der Vorzug zu geben wäre.
Oder es heißt hier auch: „In den Ausgangsverfahren muss diese Untersuchung ... eine Bewertung ermöglichen, wie viele Studierende unter Beachtung der gewünschten Standards für die Ausbildungsqualität höchstens ausgebildet werden können.“
Das heißt, auch ein funktionierendes, qualitätsvolles Bildungssystem an der Universität steht hier zur Diskussion.
Es geht also um zwei Punkte: um die Versorgung des eigenen Landes mit Absolventen von Universitäten und um die Frage, ob der Universitätsbetrieb bei einem Ansturm überhaupt aufrechtzuerhalten ist.
Das heißt, seitens der EU, seitens des Gerichtshofs der EU, seitens der Kommission wird bereits in diese Richtung gedacht. Aber was passiert in Österreich? – Nichts! Wir überlegen nur noch: Wie können wir den Zugang zum Studium in irgendeiner Form beschränken – Zugangsbeschränkungen –, und wie können wir die Studenten schröpfen? – Das ist das Einzige, was Ihnen hier einfällt.
Daher ist es notwendig, diesen Entschließungsantrag, in dem es um das Herkunftslandprinzip geht, möglichst rasch im Wissenschaftsausschuss vorzulegen, damit man auch der Regierung seitens eines mündigen und selbstbewussten Parlamentes die entsprechende Richtung vorgibt, was wir wollen und was nicht, was wir glauben, was für den österreichischen Universitätsstandort richtig ist. Daher wurde diese Fristsetzung beantragt, dass eben bis zum 21. September 2011 der Bericht des Wissenschaftsausschusses vorliegt.
Ich lade Sie zur Debatte ein. Ich glaube, es geht an den österreichischen Universitäten um das Recht der österreichischen Maturanten, die heuer ihre Matura ja hoffentlich – und ich kann allen nur gratulieren – bestanden haben, dass sie alle ihr entsprechendes Studium anfangen können und vor allem bei entsprechender Tüchtigkeit – vielleicht mit dem einen oder anderen Lustsemester, aber doch – ihr Studium abschließen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
15.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit der nunmehr zu Wort kommenden Abgeordneten 5 Minuten beträgt.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.
15.10
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Rede des Kollegen Rosenkranz ist vieles gesagt worden, das ich sehr unterstützen kann, so zum Beispiel das Bekenntnis dazu, dass wir in unserem Land für Bedingungen sorgen sollen und wollen, dass jeder, der studieren will, und jede, die studieren will, das auch tun kann und die entsprechenden Bedingungen vorfindet, dass wir keine finanziellen und sonstigen Hürden errichten wollen, sondern den freien Hochschulzugang. Das unterstütze ich sehr.
Andere Dinge sehe problematischer, differenzierter. Zum Beispiel möchte ich mich ausdrücklich dazu bekennen, dass Internationalität an unseren Hochschulen etwas Positives ist; dass es sinnvoll ist, während des Studiums mit Studierenden aus anderen Ländern und Kulturen Kontakt zu haben, dass das etwas sehr Befruchtendes ist; dass es nach dem Studium gut ist, entsprechende Kontakte geknüpft zu haben; und dass
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