Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 97

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wir uns bemühen sollten, junge Leute, die aus dem Ausland kommen, um bei uns zu studieren, und sich Qualifikationen auf österreichische Steuerzahlerkosten erwerben, dann auch in unserem Land zu halten.

Wir haben, was das Herkunftslandprinzip betrifft, den Antrag, zu dem wir eine Fristset­zung diskutieren, auch schon im Ausschuss diskutiert. Ich habe dort gesagt – wozu ich natürlich weiterhin stehe –, dass wir einen derartigen Antrag nicht beschließen können, wissend, dass wir mit der Beschlussfassung eines derartigen Antrages, eines derarti­gen Gesetzes gegen EU-Recht verstoßen würden.

Wir hatten früher, wie gesagt, das Herkunftslandprinzip, das allerdings im Jahr 2005 vom EuGH für rechtswidrig erklärt und daher aufgehoben wurde. Wenn Sie sich heute wieder herstellen und das einfordern, dann fordern Sie eigentlich von der Bundesregie­rung, dass diese wissentlich Rechtsbruch begeht. Ich finde, das ist schon eine politisch etwas abenteuerliche Aufforderung an die österreichische Bundesregierung, um das einmal etwas harmlos zu sagen.

Grundsätzlich halte ich das Herkunftslandprinzip für eine mögliche Methode. Das ist allerdings nicht machbar, indem wir einfach in Österreich rechtswidrigerweise ein Ge­setz beschließen, sondern es müsste auf europäischer Ebene nach einer europäischen Lösung gesucht werden. Da gebe ich Ihnen wiederum recht. Da sehe ich auch mehr Handlungsmöglichkeiten und Handlungsbedarf, eine entsprechende europäische Lö­sung auch wirklich herbeizuführen, wobei das Herkunftslandprinzip eine – gute, glaube ich – Möglichkeit wäre.

Allerdings müssten wir als Grundvoraussetzung, um das machen zu können, Ände­rungen auf europäischer Ebene – im Primärrecht der Europäischen Union – verhan­deln, im Primärrecht Reglungen verankern, die einen Ausgleich zwischen großen und kleinen Staaten zulassen, um dann darauf aufsetzend zum Beispiel das Herkunftsland­prinzip im österreichischen Parlament beschließen zu können.

Eine derartige Vorgangsweise würde ich selbstverständlich sehr unterstützen, wobei, wie gesagt, das Herkunftslandprinzip aus meiner Sicht eine gute Möglichkeit wäre. Es gäbe auch andere, wie zum Beispiel Ausgleichszahlungen auf gleicher europäischer Rechtsbasis zu verhandeln. Wir haben hier Bündnispartner. Auch Belgien und Frank­reich haben ein ähnliches Problem, also stehen wir damit nicht ganz alleine da.

Ich würde mir vom neuen Wissenschaftsminister, der ja bis vor kurzer Zeit Rektor an der Innsbrucker Universität war, also an einer der Universitäten, die von diesem Pro­blem, das es gibt – natürlich: Numerus-clausus-Flüchtlinge aus Deutschland –, beson­ders betroffen sind, schon erwarten und erhoffen, dass er hier mehr Initiative zeigt als seine Vorgänger – Minister Hahn, Ministerin Karl –, weil er dieses Problem sehr genau kennt.

Der Fristsetzung werden wir nicht zustimmen. Ich sehe – formal gesagt; inhaltlich habe ich es schon begründet – auch keinen Sinn darin, eine Fristsetzung bis 21. September zu beantragen, denn selbst dann, wenn man es wollte, würde es sich nicht mehr aus­gehen, diese Regelung, wie im Antrag gefordert, für das kommende Wintersemester durchzusetzen. Wie gesagt, es gelten für mich aber vor allem die inhaltlichen Beden­ken in der Vorgangsweise, nicht in der Substanz. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. – Bitte.

 


15.15.27

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Die Lösung für die Probleme, die wir an den Universitäten haben,


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