Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 110

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2012 beschlossen. Damals haben wir mit einem Entschließungsantrag festgelegt, dass wir eine Dauerregelung brauchen. Wir haben jetzt diese Dauerregelung. Sie sieht vor, dass 60 Prozent der Montageentgelte dann steuerfrei sind, maximal bis zur Höchst­beitragsgrundlage zur Sozialversicherung, wenn der Einsatzort mindestens 400 Kilo­meter entfernt ist. Eine Dauerregelung, die, wie ich meine, ganz wichtig ist.

Wir haben eine Reihe von Exportfirmen. Wir sagen hier ständig im Plenum: Unsere Wirtschaft lebt von Export! 60 Prozent unserer Wertschöpfung ist eigentlich vom Wa­ren- und Dienstleistungsexport, und daher ist es wahnsinnig wichtig, dass wir hier auch finanzielle Anreize haben, dass unsere Arbeitnehmer auch bereit sind, über tausende Kilometer im Ausland auf Montage zu fahren. Das ist ganz wichtig.

Ein zweiter Punkt, den ich erwähnen möchte, ist für alle, die Kirchenbeiträge zahlen – solche Menschen soll es ja auch noch geben – wichtig. Da wird die Grenze von 200 € auf 400 € verdoppelt. Die Spendenabsetzbarkeit wurde bereits erwähnt, nun auch für Freiwillige Feuerwehren, Tierheime, Umweltschutzorganisationen. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, auch Anreize zu setzen, um die Spendenbereitschaft auch in diese Richtung zu lenken.

Ich freue mich auch, dass das Neugründungs-Förderungsgesetz für Unternehmer ent­sprechend flexibilisiert wird. Das sind also lauter Dinge, bei denen man sagen muss, es wurde eigentlich durch die Erfahrungen in der Verwaltungspraxis, zum Teil auch durch höchstgerichtliche Urteile, wie bei der Montagezulage, einfach notwendig, hier einen gewisse Anpassung im Steuerrecht durchzuführen. Also insgesamt kein großer Wurf, aber ganz wichtige Neuerungen für jene, die davon betroffen sind.

Ich erwähne auch noch die Wertpapier-KESt. Die Wertpapier-KESt hätte nicht zuletzt sowieso aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung verschoben werden müssen, und zwar vom Inkrafttreten am 1. Oktober 2011 auf den 1. April 2012.

Ich freue mich auch, sagen zu können, ich habe mich mit meinem Koalitionspartner, mit dem Kollegen Krainer, heute zusammengesetzt, und wir werden uns über den Sommer mit Experten der Banken zusammensetzen und werden schauen, ob man nicht überhaupt die ganze Einhebungstechnik, die wirklich ein unglaublicher Verwal­tungsaufwand für die Banken ist, ein bisschen erleichtern könnte. Aber da wollen wir mit jenen Leuten reden, die täglich an der Front stehen und das auch tagtäglich admi­nistrieren müssen.

Ich kündige an: Wenn uns das gelingt, werden wir im Herbst neuerlich einen Vorschlag machen, wie man die Einhebung der Wertpapier-KESt vielleicht vereinfachen könnte, um den Banken da die Arbeit doch ein bisschen zu erleichtern. In diesem Sinne: Ein freudiges Ja zu diesem Gesetz! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.04.41

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Jetzt kann ich die Be­grüßung der Frau Bundesministerin und des Herrn Staatssekretär nachholen. – Das ist ein Paket, das, wie der Vorredner gesagt hat, ziemlich viele Kleinigkeiten beinhaltet. Deshalb will ich mich überhaupt nur auf ganz wenige Punkte konzentrieren.

Ich glaube, man sollte anerkennen, auch wenn wir das Gesetz in dritter Lesung ableh­nen, dass es durchaus beachtenswerte Verbesserungen im Bereich der EPUs gibt, der Einpersonenunternehmen, im Rahmen der Änderungen im Neugründungs-Förderungs­gesetz. (Zwischenruf des Abg. Kopf.) Das ist durchaus anerkennenswert.

 


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