Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll114. Sitzung / Seite 187

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Wir haben  weiter in der Kette  die Verpflichtung, ein Kellerbuch zu führen, wo genau und penibel aufgelistet wird, was mit dem Most gemacht wird und aus welcher Riede welche Trauben sind. Sie können da 100 Prozent nachvollziehen, wie mit dem Wein gearbeitet wird, wenn er in die Flasche kommt. Ich glaube, wenn man ein bisschen Fachwissen über die Weinwerdung und die Vinifizierung hat, weiß man, dass der Trau­benmost vergären muss und letztendlich bei der Vergärung, durch das Absetzen der Hefestoffe im Tank, sich auch, falls noch vorhanden, Schwermetalle absetzen.

Aber ich kann Ihnen garantieren, kein Winzer Österreichs wird zu viel spritzen – das wird auch Ihnen klar, wenn Sie sich die Preislisten der Spritzmittelfirmen einmal anse­hen. Geschätzte Damen und Herren, es geht aber darum, dass wir die Schlüsse zie­hen. Wir haben vor 25 Jahren unseren Wein schlechtgeredet, heute sind die Weinver­waltung und die Kellereiinspektoren Österreichs international unterwegs, um unser System auf der ganzen Welt zu verbreiten.

Sie müssen sich ein Land wie Australien im Vergleich zu Österreich vorstellen. Ös­terreich hat rund 46 000 Hektar mit 6 000 Flaschenabfüllbetrieben. Australien hat 160 000 Hektar mit 2 000 Betrieben, die Flaschen füllen, und da sehen Sie schon an der Struktur, dass dort eine Kontrolle nicht möglich ist. Australien hat kein Weinbauge­setz.

Josef Pleil, Präsident des österreichischen Weinbauverbandes, und Herrn Hofrat Dr. Eder von der Weinbauschule Klosterneuburg möchte ich an dieser Stelle erwäh­nen, denn diese zwei Herren sind international im Rahmen des OIV, des internationa­len Weinbauverbandes, ständig unterwegs, um international das, was wir in Österreich haben, zu präsentieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... Weinbaudebatte?!) Sie sind sehr ge­fragte Fachleute.

Aber nun lassen Sie mich kurz zur EU-Lebensmittelkennzeichnung kommen. (Unruhe im Sitzungssaal.) Geschätzte Damen und Herren, wir haben hier sehr viele Anträge rund um die Lebensmittelkennzeichnung gehört, und der Trilog zwischen dem Europäi­sche Rat, dem Europäische Parlament und der Europäische Kommission ist zu einem Kompromiss gekommen, nämlich die Lebensmittelkennzeichnung zur Verbraucherin­formationsverordnung umzuarbeiten. Da werden bei der Kennzeichnung die Nährwert­kennzeichnung, die Allergenkennzeichnung, der Täuschungsschutz und vor allem auch die Herkunftskennzeichnung sehr stark bearbeitet.

Wir wissen, wir haben in Europa einen der stärksten Binnenmärkte, vor allem beim Le­bensmittelmarkt. Aber wir müssen nicht nur die Lebensmittel sichern, auch die Pro­duktion braucht Rahmenbedingungen. Wir produzieren, vor allem in der Landwirt­schaft, auf EU-Standards, doch leider Gottes muss man feststellen, dass die österrei­chischen Bauern durch verschiedenste Produktionsmaßnahmen, Kontrollen, et cetera oft Europäer zweiter Klasse sind. Wir haben um einiges schärfere Kontrollen, Tier­schutzverordnungen und so weiter. (Abg. Silhavy: Die Redezeit ist schon lange aus!)

Geschätzter Herr Minister, ich möchte hier die Pläne Ihres Kabinetts zur Verschärfung der Haltungsbestimmungen bei den Zuchtsauen erwähnen. (Beifall bei ÖVP und BZÖ. Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn diese Verschärfungen kommen, dann müs­sen 40 bis 50 Prozent der Betriebe zusperren. Das ist politische Willkür. Sie spielen mit den Existenzen der heimischen Betriebe, aber auch mit Tausenden von Arbeitsplätzen. (Abg. Mag. Gaßner: Das ist das Tierschutzgesetz!) Ich frage mich, wo da die Arbeiter­kammer ist, wenn es darum geht, Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Die Schweinebranche fordert keine Sonderregelungen, sie verlangt lediglich ihr Recht. Geschätzte Damen und Herren, wenn hier jemand glaubt, mit den Existenzen unserer bäuerlichen Familien, mit ihren Höfen und mit der Struktur unserer kleinstrukturierten,


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