Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll116. Sitzung, 13. September 2011 / Seite 110

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Ausgeklammert aus der Untersuchung bleiben somit vorläufig andere wesentliche Fälle von Korruptionsverdacht, wie etwa die Beschaffung der Eurofighter, verdächtige Ge­schäfte der OMV, Millionenspekulationen und Beraterverträge im Bereich der ÖBB.

Gemäß § 33 Abs. 2 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.

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Antrag

des Abgeordneten DI Deimek und weiterer Abgeordneter auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung von Korruptionsvorwürfen

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:G:B = 5:5:3:2:1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung

Untersuchung der politischen Verantwortung von (ehemaligen) Mitgliedern der Bundes­regierung in Hinblick auf deren mögliche Bestechung im Zusammenhang mit der Tätig­keit der A1 Telekom Austria Group.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

1. Interventionen von Regierungspolitikern im Zuge des Zukaufes von Telekom Töch­tern in Bulgarien und Weißrussland.

2. Gegenleistungen für Politiker oder politische Parteien für diese Zukäufe.

3. Prüfung, ob Zahlungen der Telekom an Lobbyisten und Unternehmer wie Peter Hochegger, Walter Meischberger, Alfons Mensdorff-Pouilly und Martin Schlaff durch nachvollziehbare Titel gedeckt sind.

4. Prüfung, welche Geldleistungen die Telekom direkt oder indirekt an (ehemalige) Po­litiker auszahlte und aus welchem Grund diese Leistungen erfolgten.

5. Prüfung, ob es bei der Manipulation des Telekom-Aktienkurses und der Auszahlung von Boni zu einem Versagen der staatlichen Aufsichtsmechanismen gekommen ist.

6. Prüfung, ob in der causa Telekom Querverbindungen zu anderen möglichen Korrup­tionsskandalen wie z.B. der causa BUWOG, der causa Eurofighter oder der Vergabe des Digital-Behördenfunkes Tetron bestehen.

7. Aufklärung über die Versteuerung sämtlicher Zahlungen der Telekom Austria an de­ren Lobbyisten.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesminis­terien für Justiz; für Verkehr, Innovation und Technologie; für Finanzen; sowie von Ak­ten der Justizbehörden und des Rechnungshofes sowie durch die Anhörung von Aus­kunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und auf deren politische Verantwortlichkeiten hin prüfen.

Begründung

In den letzten Tagen und Wochen sind massive Vorwürfe betreffend die Telekom Austria sowie gegen diverse amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder und poli-


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