wurfs geht, wir hätten Weisungen ausgeübt, die uns nicht zustehen. Das Gegenteil ist der Fall.
Der Verkehrsminister ist politisch verantwortlich für Betriebe wie die ÖBB oder die ASFINAG. Und es ist eine Normalität, dass zwischen den Verantwortlichen, die die Betriebe führen – es ist nach dem Aktienrecht ganz klar geregelt, wer wofür zuständig ist –, Gespräche stattfinden über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Abg. Kickl: Ja, genau!), über hunderte inhaltliche Themen, zu denen das Image des Unternehmens genauso gehört wie unzählige Milliardeninvestitionen, über inhaltliche Themen beginnend beim Fahrplan (Abg. Mag. Stefan: Ein Fehlplan! – Abg. Kickl: Ein Schrottplan!) bis hin zu vielen Fragen der Finanzen der ÖBB oder der ASFINAG.
Es ist richtig, dass ein zuständiger Minister oder eine zuständige Ministerin mit Verantwortlichen der Betriebe, wo es die politische Verantwortung dafür gibt, viele Gespräche führt, wie dieses Unternehmen geführt wird und geführt werden soll. Es ist dabei penibel aktienrechtlich einzuhalten, wer die Entscheidungen trifft. Und es haben die Geschäftsführer der ASFINAG und der ÖBB erklärt, dass diese Entscheidungen im Unternehmen getroffen worden sind, dort, wo sie hingehören. Und das ist auch in Ordnung so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Das hat aber der Geschäftsführer der ÖBB nicht gesagt! – Abg. Kickl: Das ist ja das Problem!)
Es gibt kein Weisungsrecht, und daher hat auch niemand ein Weisungsrecht ausgeübt. Um es noch einmal zu sagen: Es ging uns – und das wird auch bei den Ministerverantwortlichen heute so sein – um die Organe der Unternehmen, die korrekte Einhaltung dieser strikten Trennung und um die gemeinsame politische Verantwortung.
Von den Korruptionsfällen, die im Untersuchungsausschuss auf der Tagesordnung stehen, werden Sie mit Inseraten nicht ablenken können. Wir werden schon sehen, wie oft in den einzelnen Punkten im Untersuchungsausschuss Mitglieder Ihrer Partei aus der damaligen Regierung betroffen sein werden. Wir werden uns auch sehr genau ansehen, welche Verantwortlichkeiten es dabei gibt und von welchen Zuständen wir reden. Da wird es Ihnen nicht helfen, dauernd über Inserate zu reden. (Ruf bei der FPÖ: Lenken Sie nicht ab!) Das ist ein Unsinn. Diese Ablenkung – richtiges Stichwort – wird Ihnen nicht gelingen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ihre Frage 7 lautet: „Sind gegen Sie und Ihren Staatssekretär Strafverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe von politischen Inseraten anhängig?“ – Ja, eine Anzeige, und zwar von Ihnen! Das ist eine politisch motivierte Anzeige; das hätten Sie sich gleich selbst fragen und beantworten können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Eine Anzeige! Aber ein Strafverfahren?! Eine Anzeige ist kein Strafverfahren!) Alles, was es gibt, ist eine Anzeige, und die ist von Ihnen!
Das Lobbyistengesetz, das Parteispendengesetz, die sachgerechte Verbesserung des Korruptionsstrafrechtes, das Medientransparenzgesetz und die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind ganz konkrete fünf Punkte, die von uns vorbereitet werden, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und noch strengere Regeln und Richtlinien einzuführen – auch Richtlinien für die Transparenz, wo jemand wirbt, inseriert oder sponsert. Vorgesehen ist auch die Einrichtung eines Beirates, der prüft, welche Inserate zu welchem Zweck, mit welchem Informationsgehalt und in welcher Verteilung geschalten werden. Es wird auch nicht gehen, dass man in gute und schlechte Inserate teilt, in solche, die im richtigen, und solche, die im falschen Medium inseriert werden. Stattdessen soll ein Beirat je nach Zielgruppe, Verteilung und Erreichbarkeit für sachgerechte Ordnung sorgen.
Ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen.
Zu den Fragen 1 und 2:
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