Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll120. Sitzung / Seite 91

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wurfs geht, wir hätten Weisungen ausgeübt, die uns nicht zustehen. Das Gegenteil ist der Fall.

Der Verkehrsminister ist politisch verantwortlich für Betriebe wie die ÖBB oder die ASFINAG. Und es ist eine Normalität, dass zwischen den Verantwortlichen, die die Be­triebe führen – es ist nach dem Aktienrecht ganz klar geregelt, wer wofür zuständig ist –, Gespräche stattfinden über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Abg. Kickl: Ja, genau!), über hunderte inhaltliche Themen, zu denen das Image des Unter­nehmens genauso gehört wie unzählige Milliardeninvestitionen, über inhaltliche The­men beginnend beim Fahrplan (Abg. Mag. Stefan: Ein Fehlplan! – Abg. Kickl: Ein Schrottplan!) bis hin zu vielen Fragen der Finanzen der ÖBB oder der ASFINAG.

Es ist richtig, dass ein zuständiger Minister oder eine zuständige Ministerin mit Verant­wortlichen der Betriebe, wo es die politische Verantwortung dafür gibt, viele Gespräche führt, wie dieses Unternehmen geführt wird und geführt werden soll. Es ist dabei peni­bel aktienrechtlich einzuhalten, wer die Entscheidungen trifft. Und es haben die Ge­schäftsführer der ASFINAG und der ÖBB erklärt, dass diese Entscheidungen im Un­ternehmen getroffen worden sind, dort, wo sie hingehören. Und das ist auch in Ord­nung so. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stefan: Das hat aber der Geschäftsführer der ÖBB nicht gesagt! – Abg. Kickl: Das ist ja das Problem!)

Es gibt kein Weisungsrecht, und daher hat auch niemand ein Weisungsrecht ausgeübt. Um es noch einmal zu sagen: Es ging uns – und das wird auch bei den Ministerverant­wortlichen heute so sein – um die Organe der Unternehmen, die korrekte Einhaltung dieser strikten Trennung und um die gemeinsame politische Verantwortung.

Von den Korruptionsfällen, die im Untersuchungsausschuss auf der Tagesordnung ste­hen, werden Sie mit Inseraten nicht ablenken können. Wir werden schon sehen, wie oft in den einzelnen Punkten im Untersuchungsausschuss Mitglieder Ihrer Partei aus der damaligen Regierung betroffen sein werden. Wir werden uns auch sehr genau anse­hen, welche Verantwortlichkeiten es dabei gibt und von welchen Zuständen wir reden. Da wird es Ihnen nicht helfen, dauernd über Inserate zu reden. (Ruf bei der FPÖ: Len­ken Sie nicht ab!) Das ist ein Unsinn. Diese Ablenkung – richtiges Stichwort – wird Ih­nen nicht gelingen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ihre Frage 7 lautet: „Sind gegen Sie und Ihren Staatssekretär Strafverfahren im Zu­sammenhang mit der Vergabe von politischen Inseraten anhängig?“ – Ja, eine Anzei­ge, und zwar von Ihnen! Das ist eine politisch motivierte Anzeige; das hätten Sie sich gleich selbst fragen und beantworten können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Ei­ne Anzeige! Aber ein Strafverfahren?! Eine Anzeige ist kein Strafverfahren!) Alles, was es gibt, ist eine Anzeige, und die ist von Ihnen!

Das Lobbyistengesetz, das Parteispendengesetz, die sachgerechte Verbesserung des Korruptionsstrafrechtes, das Medientransparenzgesetz und die Offenlegung der Ne­beneinkünfte von Abgeordneten sind ganz konkrete fünf Punkte, die von uns vorberei­tet werden, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und noch strengere Regeln und Richt­linien einzuführen – auch Richtlinien für die Transparenz, wo jemand wirbt, inseriert oder sponsert. Vorgesehen ist auch die Einrichtung eines Beirates, der prüft, welche Inserate zu welchem Zweck, mit welchem Informationsgehalt und in welcher Verteilung geschalten werden. Es wird auch nicht gehen, dass man in gute und schlechte Inserate teilt, in solche, die im richtigen, und solche, die im falschen Medium inseriert werden. Stattdessen soll ein Beirat je nach Zielgruppe, Verteilung und Erreichbarkeit für sach­gerechte Ordnung sorgen.

Ich komme nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen.

Zu den Fragen 1 und 2:

 


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