Das betrifft, um das auch klar zu sagen, nicht nur die heutige Beantwortung, das hatten wir schon des Öfteren. Da geht es einfach um einen Stil im Hohen Haus, wo die Grundlagen da sein sollten.
Zum zweiten Punkt – ebenfalls ein Versuch einer sachlichen Bewertung –: Ja, es gibt mittlerweile Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, wenn man so will. Ich stelle mir nur die Frage: Was wäre denn gewesen, wenn hier gleich eingestellt worden wäre? Der Punkt muss ja wohl sein, dass, wenn eine Anzeige erfolgt, das Vertrauen in die Justiz so weit geht, dass man sagt: Wir erwarten uns von der Justiz, dass Vorwürfe überprüft werden und das nicht vorweg schon eingestellt wird, solang ein sachliches Substrat dahinter ist.
Also dass jetzt ordentlich ermittelt wird und versucht wird zu klären, ob hier Straftatbestände gesetzt worden sind oder nicht, ist eigentlich ein Grundvertrauen in die Justiz. Der Punkt wird dann sein, wenn die Antwort kommt: Ist die Justiz der Meinung, dass etwas dran ist oder nicht, wird verfolgt oder nicht verfolgt? Die Ermittlung alleine ist jetzt weder ein Schuldeingeständnis noch eine Schuldzuweisung, sondern ausschließlich Ausdruck dessen, dass hier ernsthaft damit umgegangen wird.
Das, Herr Kollege Strache, geht mir bei manchen anderen Beurteilungen ab. Ich zitiere Sie und den Kollegen Kickl vom 2. August dieses Jahres, das ist Ihnen vielleicht noch im Gedächtnis. Es geht um das Urteil gegen Uwe Scheuch, erstinstanzlich wegen Geschenkannahme verurteilt zu 18 Monaten, davon 6 Monate unbedingt. Es gilt noch die Unschuldsvermutung, weil es erstinstanzlich ist. Zitat Kickl: Das Scheuch-Urteil ist „ein Schandfleck für die österreichische Justiz“. – Bemerkenswert! Zitat Strache: „Skandalurteil“ und „Politjustiz“.
Also was jetzt? Entweder gilt, was die Justiz ermittelt, gibt es ein Vertrauen darauf, dass hier nach Sachtatbeständen ermittelt wird und auch Entscheidungen getroffen werden – oder gilt das nur auf der einen Seite? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Also ich würde einmal meinen, lassen wir die Justiz ermitteln, schauen wir, was rauskommt, und bewerten wir es dann. Nur – und das ist schon ein wichtiger Punkt – : Das ist nicht nur eine Frage des Strafrechts. Wenn es um politische Moral geht und um politische Spielregeln geht, wird man sicher nicht sagen können: Wenn strafrechtlich etwas dran ist, dann war es nicht in Ordnung, und wenn strafrechtlich nichts dran ist, dann ist alles in Ordnung gewesen. Das geht bei den Inseratenvergaben und im Umgang mit der Medienbranche mit Sicherheit nicht, denn nur deshalb, weil etwas nicht verboten und strafrechtlich nicht relevant ist, ist es noch lange nicht in Ordnung. Deshalb ist es in der Situation jetzt wichtig zu klären, welche Veränderungen es hier braucht.
Ich habe heute noch einmal – auch hier der Versuch einer sachlichen Beurteilung – das Transkript dieses „ZiB 2“-Interviews des Herrn Staatssekretärs Ostermayer nachgelesen, und ich muss schon sagen, da hätte mir manchmal ein klares Ja oder Nein schon etwas Beruhigung verschafft, denn die Fragen waren berechtigt. Es ist genau die Frage nach der Einflussnahme gestellt worden, und es kam hier eben kein klares Ja und kein klares Nein, sondern der Versuch einer Erklärung. Insofern halte ich es auch für relevant, diese Dinge in einem Untersuchungsausschuss auf politischer Ebene zu klären, weil diese Form von Einflussnahme – wenn sie so war –, dass de facto über politischen Druck Inserate erzwungen, erbeten, jedenfalls geschalten worden sind, etwas ist, was wir in Österreich abstellen sollten.
Aber zu glauben – um das auch klar zu sagen –, dass das nur beim Herrn Bundeskanzler der Fall wäre, ist ziemlich blauäugig. Man muss, glaube ich, differenzieren zwischen den Fällen, wo Medienpolitik über Inserate gemacht wird, und anderen Dingen.
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