Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll120. Sitzung / Seite 103

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Leider ist der Herr Kollege Berlakovich entschwunden. Ich habe mir vorhin gedacht, das ist ein Wink des Schicksals, dass er auf der Regierungsbank sitzt – jetzt sitzt er nicht mehr oben. Ich habe da die gesammelten Werke des Kollegen Berlakovich mit, und da finden sich diverseste Dinge, die, abgesehen von der Größe der Inserierung, anzuschauen sind. In diesem Bereich hat sogar der Rechnungshof kontrolliert und die Inserate im Bereich des Klima- und Energiefonds bewertet. Da findet man bemerkenswerte Dinge drinnen, beispielsweise die Kritik, dass im Text mit Foto des Bundesministers und Logo des Ministeriums gearbeitet worden ist, dass es nicht zweckmäßig war, dass die Inserate geschaltet worden sind, weil damals schon die För­derungen vorbei waren. Der Rechnungshof stellte also fest, es war nicht zweckmäßig.

Ich finde darin einen bemerkenswerten Satz, der der Aufklärung harren wird – deswe­gen bin ich auch froh darüber, dass im Untersuchungsausschussantrag steht: „ähnliche Fälle“. Da steht doch glatt drinnen im Bericht des Rechnungshofs: Der Rechnungshof wies darauf hin, dass die Rolle des Fonds, insbesondere hinsichtlich der Inseraten­kampagne des Bundesministeriums Berlakovich, sich auf die nachträgliche Übernah-
me der Kosten beschränkt hatte. – Auf die nachträgliche Übernahme der Kosten be­schränkt hatte!

Jetzt stelle ich mir die Frage, wenn der Rechnungshof das feststellt: Wer hat denn das Inserat in Auftrag gegeben, wenn im Nachhinein der Fonds quasi die Zahlungen be­schlossen hat? Wer hat denn – jetzt ist die ÖVP in heftigen Gesprächen – die Inserate in Auftrag gegeben?

Ein bisschen wundersam ist auch, dass man von der FPÖ in diesem Zusammenhang wenig oder gar nichts hört. Da gibt es auf der Regierungsebene nicht nur aufseiten der SPÖ etliches aufzuklären, sondern mit Sicherheit bei der gesamten Regierungs­werbung. Es wundert mich deshalb nicht, dass Sie von der FPÖ da relativ schweigsam sind, aber – und da hat der Kollege Cap völlig recht – jetzt zu glauben, wir schauen uns die Jahre 2006 und folgende an und die Jahre davor nicht, wäre ein bisschen skurril.

Ich erinnere: Strasser – Kollege Kräuter hat es das letzte Mal gezeigt –: de facto identi­sche Aufmachung von Regierungswerbung und Parteiwerbung. Bei Kollegin Haubner, jetzt auch draußen, die idente Geschichte: die orangen Werbekampagnen de facto ver­wechselbar, nicht unterscheidbar zwischen Regierungswerbung und Parteiwerbung.

Also wenn wir uns diese Dinge anschauen, dann sollte jetzt alles auf den Tisch kom­men, alles debattiert werden, und es sollten vor allem die richtigen Schlüsse daraus gezogen werden, und das kann mit Sicherheit nicht nur eine unverbindliche Beiratstä­tigkeit sein. Ich bin froh, dass auch darüber nachgedacht wird, diesen Beirat so zu kon­struieren, dass er möglicherweise auch im Vorhinein etwas bewerten kann.

Wir haben jetzt nämlich die Schwierigkeit, dass der Nationalrat – wir haben nicht mitge­stimmt – am 10. Dezember 2009 im Rahmen eines Entschließungsantrages die Punkte beschlossen hat, die der Rechnungshof eingefordert hat. So wurde zum Beispiel der klare Punkt beschlossen, dass der Sachinhalt im Mittelpunkt stehen sollte; das wurde im Nationalrat beschlossen. Aber was passiert jetzt? – Jetzt sagt jedes Ministerium: Wir halten das eh ein, was wollt ihr eigentlich?, und es gibt keine Instanz, die das über­prüfen kann.

Wenn wir ehrlich damit umgehen, braucht es – da hat wieder Kollege Kopf recht – ers­tens Richtlinien, die wir vorher definieren. Ich meine, dass diese strenger sein sollten als das, was im Rechnungshofbericht steht. Darüber sollten wir uns ernsthaft unterhal­ten.

Die Frage Fotoschaltungen ist im Rechnungshofbericht nicht enthalten, das ist bislang kein Kriterium. Darf das sein, darf das nicht sein? Reine Imagewerbungen von Bundes-


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