ministern sind aus unserer Sicht einfach nicht tragbar. Das gehört verboten, und es gehören Richtlinien her, nach denen das nicht möglich ist.
Weiters muss es – auch ein wichtiger Punkt – eine klare Trennung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Werbung geben. Vergangene Woche hieß es – das finde ich ja besonders bemerkenswert; es geht wieder einmal um den Herrn Bundeskanzler; wie hat es geheißen?, Kurt Grünewald könnte mir wahrscheinlich assistieren –: Regierung Faymann schafft Zwei-Klassen-Medizin ab. – Das war in Form eines redaktionellen Beitrags, wo man mit der Lupe unten suchen muss, ob das ein redaktioneller Beitrag oder eine Werbung ist.
Aber ich habe auch etwas vom Kollegen Berlakovich mitgebracht (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe) – diese Fälle gibt es auf beiden Seiten. Herrn Berlakovich sollte man sagen, dass es verboten ist, mehrere Fotos auf einer Seite zu platzieren, denn wenn drinsteht, ein Foto möglicherweise, dann kann das nicht umfasst sein. Es gibt also schon wunderbare Beispiele dessen, wie inseriert wird.
Wenn man das ernst nimmt, dann ist auch das ein ganz wichtiger Punkt, dass klar ist, dass das eine Inseratenschaltung ist. Und dann kann man schon darüber diskutieren, was hier geschalten werden darf. Ich habe das auch in meiner Öffentlichkeitsarbeit gesagt: Es macht einen Unterschied, ob die Finanzministerin beispielsweise über die Möglichkeiten eines Steuerausgleiches informiert – da finde ich nicht wirklich etwas Verwerfliches dran – oder ob das Finanzministerium die größte Steuerreform der letzten 200 Jahre alle zwei Jahre propagiert – das bringt überhaupt nichts – und sich selbst für die Leistungen lobt. Warum dafür zusätzlich Steuergeld ausgegeben werden soll, weiß ich nicht. Da würde ich eine klare Trennlinie einziehen und versuchen, das hinzubekommen. (Abg. Schönpass: ... Anschober Werbung macht!)
Das können wir uns alles anschauen, keine Frage. Vor allem sollten wir dann auch alle bereit sein, einen Beirat oder ein Gremium einzusetzen, welches Sanktionen setzen kann – seid ihr bei Sanktionen dabei? Haben wir eine Garantie darauf? – Also: Sanktionen sind drinnen, die SPÖ sagt das zu. Bemerkenswert. Ich freue mich darüber, dass Sanktionen drinnen sein können.
Bei den Verhandlungen diese Woche über das Medientransparenzgesetz haben wir gefordert, dass ein Bereich, der bislang vom Medientransparenzgesetz nicht erfasst ist, erfasst werden sollte, nämlich die politischen Parteien. Wir haben jetzt alle drinnen, die Regierungswerbung haben im staatsnahen Bereich, aber wir haben die politischen Parteien mit den Werbungen nicht drinnen. Kollege Kopf hat gefragt: Warum sollen die Parteien, die das Geld ja quasi rechtmäßig bekommen, die Inserate veröffentlichen müssen? – Ich finde, ja, sie sollen sie veröffentlichen müssen. Die Parteien haben ein absolutes Transparenzkriterium, das gehört hinein. Und ich möchte auch wissen, wo in Parteizeitungen Inserate geschalten werden, also nicht nur, wo die Parteien veröffentlichen, sondern auch, welche Einnahmen lukriert werden.
Ich habe es Ihnen das letzte Mal mitgebracht: Bundeskanzler Schüssel hatte in seiner wundersamen damaligen Kanzlerschaft in seiner Broschüre, in der im Übrigen auch das „Negative Campaigning“ gegenüber Rot-Grün enthalten war, sechs Seiten ganzseitige Inserate von staatsnahen Unternehmen. Damit hat er seinen Wahlkampf finanziert. Und die Bevölkerung hat ein Recht darauf, zu wissen, wer da zahlt und was bezahlt wird. (Beifall bei den Grünen.)
Letzter Satz: Wir werden dem Misstrauensantrag gegen Bundeskanzler Faymann heute nicht zustimmen, aus einem ganz einfachen Grund: weil gestern Kollege Cap auch klargemacht hat, dass es den Untersuchungsausschuss geben wird, dass die Vorwürfe, die da sind, untersucht werden können. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) Und ich würde es für sinnvoll erachten, jetzt die Untersuchungen zu machen,
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