Die Grünen treten weiters dafür ein, dass auch auf europäischer Ebene Volksabstimmungen vorgesehen werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert
1. zur Erweiterung der direkt-demokratischen Instrumente dem Parlament einen Entwurf zur Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen,
a) damit auf Bundes- und auf Landesebene ausreichend unterstützte Volksbegehren in Form eines Gesetzestextes zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen, wobei sicherzustellen ist, dass die Grund- und Menschenrechte sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen Europäischer Union und Österreich beachtet werden; für die Verbindlichkeit der Volksabstimmung ist ein Mindestteilnahmequorum festzulegen,
b) damit auf Bundes- und auf Landesebene BürgerInnen das Recht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist die Abhaltung einer Volksabstimmung über einen gefassten Gesetzesbeschluss zu verlangen (Vetoreferendum), wobei sicherzustellen ist, dass die Grund- und Menschenrechte sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen Europäischer Union und Österreich beachtet werden; für die Verbindlichkeit der Volksabstimmung ist ein Mindestteilnahmequorum festzulegen,
c) damit Volksbegehren auch auf Vollzugsakte (unter Beachtung der Gesetze) bzw auf die Positionierung Österreichs im Europäischen Rat und im Rat gerichtet werden können,
d) damit Volksbefragungen auch vom Volk initiiert werden können und sich auch auf Vollzugsakte beziehen können,
e) um die Anfechtung von Ergebnissen von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen der Landes- und Gemeindeebene vor dem Verfassungsgerichtshof explizit in das Bundes-Verfassungsgesetz aufzunehmen und
f) um einen effektiven Rechtsschutz bei Ablehnung der Einleitung direkt- demokratischer Instrumente der Gemeinde- und Landesebene (durch die Behörde) sicherzustellen,
2. zur Umsetzung der vorhin umrissenen Verfassungsnovelle auf einfachgesetzlicher Ebene sowie zur erleichterten Inanspruchnahme direkt-demokratischer Instrumente und zur Förderung einer sachlichen Auseinandersetzung dem Nationalrat einen Entwurf zur Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes, des Volksbegehrensgesetzes und des Volksbefragungsgesetzes vorzulegen,
a) damit Volksbegehren und Volksbefragungen auch per Brief und online durchgeführt werden können,
b) damit zu Volksbegehren und -befragungen auch EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich zugelassen werden,
c) um die Auflagefrist für Volksbegehren von derzeit acht auf vierzehn Tage zu verlängern,
d) um die finanzielle Unterstützung von Volksbegehren und Volksbefragungen (für Initiierung und Information) zu verbessern,
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