Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 59

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Die Grünen treten weiters dafür ein, dass auch auf europäischer Ebene Volksabstim­mungen vorgesehen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Inneres, wird aufgefordert

1. zur Erweiterung der direkt-demokratischen Instrumente dem Parlament einen Ent­wurf zur Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen,

a) damit auf Bundes- und auf Landesebene ausreichend unterstützte Volksbegehren in Form eines Gesetzestextes zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden müssen, wobei sicherzustellen ist, dass die Grund- und Menschenrechte sowie die Zu­ständigkeitsverteilung zwischen Europäischer Union und Österreich beachtet werden; für die Verbindlichkeit der Volksabstimmung ist ein Mindestteilnahmequorum festzule­gen,

b) damit auf Bundes- und auf Landesebene BürgerInnen das Recht erhalten, innerhalb einer bestimmten Frist die Abhaltung einer Volksabstimmung über einen gefassten Ge­setzesbeschluss zu verlangen (Vetoreferendum), wobei sicherzustellen ist, dass die Grund- und Menschenrechte sowie die Zuständigkeitsverteilung zwischen Europäi­scher Union und Österreich beachtet werden; für die Verbindlichkeit der Volksabstim­mung ist ein Mindestteilnahmequorum festzulegen,

c) damit Volksbegehren auch auf Vollzugsakte (unter Beachtung der Gesetze) bzw auf die Positionierung Österreichs im Europäischen Rat und im Rat gerichtet werden kön­nen,

d) damit Volksbefragungen auch vom Volk initiiert werden können und sich auch auf Vollzugsakte beziehen können,

e) um die Anfechtung von Ergebnissen von Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen der Landes- und Gemeindeebene vor dem Verfassungsgerichtshof explizit in das Bundes-Verfassungsgesetz aufzunehmen und

f) um einen effektiven Rechtsschutz bei Ablehnung der Einleitung direkt- demokrati­scher Instrumente der Gemeinde- und Landesebene (durch die Behörde) sicherzustel­len,

2. zur Umsetzung der vorhin umrissenen Verfassungsnovelle auf einfachgesetzlicher Ebene sowie zur erleichterten Inanspruchnahme direkt-demokratischer Instrumente und zur Förderung einer sachlichen Auseinandersetzung dem Nationalrat einen Ent­wurf zur Novellierung des Volksabstimmungsgesetzes, des Volksbegehrensgesetzes und des Volksbefragungsgesetzes vorzulegen,

a) damit Volksbegehren und Volksbefragungen auch per Brief und online durchgeführt werden können,

b) damit zu Volksbegehren und -befragungen auch EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich zugelassen werden,

c) um die Auflagefrist für Volksbegehren von derzeit acht auf vierzehn Tage zu verlän­gern,

d) um die finanzielle Unterstützung von Volksbegehren und Volksbefragungen (für Ini­tiierung und Information) zu verbessern,

 


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