eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag des Abgeordneten Strache und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Abhaltung von Volksbefragungen in der Sitzung des Nationalrates am 12. Oktober 2011
Mit den bereits im Mai des Vorjahres erfolgten Beschlüssen zur Finanzhilfe für Griechenland hat die EU – bzw. haben die Staats- und Regierungschefs – einen folgeschweren Sündenfall begangen.
In einer Nacht- und Nebelaktion haben die Finanzminister der Eurozone am 2. Mai 2010 für ganz Europa folgenschwere Maßnahmen in Form „finanzieller Unterstützung für Griechenland zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Euro-Währungsgebiets“, wie es sinngemäß in einer entsprechenden Presseerklärung des Ratspräsidenten van Rompuy hieß, beschlossen.
„Finanzielle Unterstützung“ in diesem Zusammenhang bedeutete nicht mehr und nicht weniger als die Summe von 110 Mrd. Euro, die nunmehr von den Eurostaaten in Form von Krediten an Griechenland überwiesen wird.
Mittlerweile hat Österreich aus diesem Titel Zahlungen in der Höhe von mehr als fast 1,4 Mrd Euro an Griechenland geleistet und sich in Summe zu Zahlungen in der Höhe von 2,2 Mrd Euro verpflichtet.
Dazu kommt die Schaffung eines permanenten Rettungsschirms, der 2013 in Kraft treten soll und die Steuerzahler neuerlich massiv belasten wird. In diesen Rettungsschirm wird Österreich einerseits zu einer Ausweitung des Haftungsvolumens sowie andererseits zur Bareinzahlung von weiteren rund 2,2 Mrd Euro verpflichtet.
Die Befürchtung vieler Experten, dass mit Griechenland ein Fass ohne Boden aufgemacht wurde, das die europäischen und damit auch die österreichischen Steuerzahler noch sehr viele Milliarden Euro kosten könnte, ohne dass damit der griechischen Bevölkerung tatsächlich geholfen werden würde geschweige denn Griechenland gerettet werden könnte, hat sich mittlerweile bestätigt.
In seinem Kommentar in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 16. Juli 2011 bringt Christian Ultsch die Problematik auf den Punkt, wenn er da umissverständlich feststellt, dass Europas Staatenlenker schon neun Mal Gipfeltreffen abgehalten haben, um der Schuldenkrise in Griechenland Herr zu werden, diese ihnen aber immer wieder entglitten ist.
In ihren Irrläufen seit Beginn des griechischen Dramas brach die EU ein Tabu nach dem anderen, in dem sie mit ihren Finanzhilfen für Griechenland gegen die „Non-Bail-out-Klausel verstieß, so Ultsch weiter.
Eine Umschuldung bzw. ein Schuldenerlass für Griechenland – zunächst vehement ausgeschlossen - ist mittlerweile in Folge der offensichtlich erkannten Ausweglosigkeit der bisher ergriffenen Maßnahmen Gegenstand der politischen Diskussion und zusehends „salonfähig“.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Österreicherinnen und Österreicher von den bereits bar nach Griechenland gezahlten Steuergeldern für immer verabschieden müssen, ist so gut wie fix.
Damit bestätigen sich sämtliche seitens des BZÖ seit Monaten in diesem Zusammenhang ins Treffen geführte Befürchtungen und Warnungen.
Dazu kommt, dass diese Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler nicht gewillt sind, in so entscheidenden Fragen die Bevölkerung in Form von Volksabstimmungen mit einzubeziehen. Selbst die für den permanenten Rettungsschirm erforderliche EU-Vertragsänderung soll ohne Anwendung direktdemokratischer Mittel durchgepeitscht werden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite