In diesem Zusammenhang sei an die noch im Jahr 2008 vollmundig vom jetzigen Bundeskanzler Faymann gegebenen Versprechen erinnert, künftige Änderungen von EU-Primärrecht einer Volksabstimmung zu unterziehen.
Wörtlich hieß es damals in einem diesbezüglichen Schreiben von Gusenbauer und Faymann vom Juni 2008: „Auch in Österreich besteht gegenwärtig eine weit verbreitete Skepsis gegenüber der EU. () sind wir der Meinung, dass künftige Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen.“
Zur Verstärkung dieser Position wurde im SPÖ-Präsidium am 7. Juli 2008, dann auch beschlossen, „künftige EU-Vertragsänderungen, die die grundlegenden Interessen Österreichs berühren, einer Volksabstimmung zu unterziehen".
Vor wenigen Tagen haben nun mehr Merkel und Sarkozy angekündigt, "bedeutende Veränderungen" der Verträge vorzuschlagen. Bundeskanzlerin Merkel meinte in diesem Zusammenhang, dass eine "verbindlichere Zusammenarbeit in Fragen der Finanz- und Wirtschaftspolitik der Euro-Mitgliedstaaten". angestrebt werde und dass der Weg dorthin "auch Vertragsänderungen mit einschließen werde.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie sich angesichts dieser jüngsten Ankündigungen weiterer EU-Vertragsänderungen von Merkel und Sarkozy, die Bundesregierung aber insbesondere Bundeskanzler Faymann verhalten werden, und ob letzterer weiterhin ohne Einbindung der Bevölkerung – unter dem Motto „Es gilt das gebrochene Wort!“ abgehoben agieren wird.
Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger sowie in der Absicht, insbesondere den Abgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion die Möglichkeit zu geben, den EU-Schwenk in Richtung nationaler Volksabstimmungen bei künftigen EU- Vertragsänderungen – abseits der Kronen Zeitung - mit Leben zu erfüllen und zu verfestigen, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes zuzuleiten, der sicherstellt, dass künftige EU-Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch Volksabstimmungen in Österreich entschieden werden müssen.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort gemeldet. Ich erinnere an die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung und erteile Ihnen das Wort. – Bitte.
15.53
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kollegen und Kolleginnen Abgeordneten! Kollege Stadler hat gerade behauptet, dass Anfechtungen von Volksentscheiden ein Blödsinn seien.
Ich korrigiere ihn tatsächlich (Abg. Ing. Westenthaler: Was ist das für eine tatsächliche Berichtigung? – Abg. Mag. Stadler: Das hab ich nicht gesagt! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat er nicht gesagt! Er hat gesagt, dass das im Antrag drinnen steht! Er hat aus dem Antrag zitiert!): Es ist bereits jetzt in der Bundesverfassung verankert, nämlich
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