Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 65

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unter Artikel 141 Abs. 3 (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! Bruch der Geschäfts­ordnung!) – ich lese es Ihnen noch einmal vor (Abg. Mag. Stadler: Das ist eindeutig ein Bruch der Geschäftsordnung!) –:

„Unter welchen Voraussetzungen der Verfassungsgerichtshof über Anfechtungen des Ergebnisses von Volksbegehren, Volksbefragungen oder Volksabstimmungen zu ent­scheiden hat, wird durch Bundesgesetz geregelt.“

Und das ist auch geregelt. (Abg. Ing. Westenthaler: Nicht einmal die Klubobfrau weiß, was eine tatsächliche Berichtigung ist!) Und im Übrigen ist das auch sehr wichtig so. Ich glaube, dass Sie auch bei Wahlanfechtungen sehr genau überlegen sollten, ob Sie diese abschaffen wollen oder nicht. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Sie distanzieren sich von Ihrem eigenen Anliegen!)

15.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin, Sie sind an einer tatsächlichen Berich­tigung ganz knapp vorbeigeschrammt, aber ich lasse sie einmal gelten. (Abg. Grosz: Zur Geschäftsordnung!)

Herr Abgeordneter Grosz hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


15.54.09

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ho­hes Haus! Das, was die Frau Abgeordnete Klubobfrau Glawischnig soeben gemacht hat, ist ein eindeutiger Bruch der Geschäftsordnung.

Offenbar schielt sie nur auf die Fernsehzeit, und damit sie hier noch das eine oder an­dere an Publicity bekommt, zitiert sie den Abgeordneten Stadler falsch.

Der Abgeordnete Stadler hat hier festgestellt (Abg. Ing. Westenthaler: Er hat zitiert aus dem Antrag!), ...

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege – Sie haben schon den Hinweis gelie­fert –: Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung beinhaltet, dass Sie auch einen ge­schäftsordnungsmäßigen Antrag stellen. (Abg. Grosz: Das mach ich auch!) Ich bitte daher, stellen Sie diesen voran und begründen Sie ihn dann! – Bitte.

 


Abgeordneter Gerald Grosz (fortsetzend): Selbstverständlich! – Der Antrag ist an Sie, Herr Präsident, in Zukunft der Geschäftsordnung gerecht zu werden, auch bei Entgeg­nungen. (Heiterkeit beim BZÖ.)

15.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Abgeordneter, das ist kein Antrag gemäß der Geschäftsordnung. (Abg. Grosz setzt ohne Mikrofon fort: Das ist das Erste! – Das Zweite ist, ...!)

Ich erteile jetzt das Wort dem nächsten Redner, denn Sie wollen ebenfalls nur Fern­sehzeit schinden.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Strutz mit 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.55.09

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundes­kanzler! Das, was mir persönlich in der Debatte aufgefallen ist, ist, dass Sie, Herr Bun­deskanzler, zu dem doch vehementen Vorwurf, der von allen Parteien gekommen ist, nämlich des Stillstands in der Bundesregierung, in Ihrer Stellungnahme eigentlich nichts gesagt haben. Und unser heutiger Versuch, hier auch das Volk mit einzubinden, ist ein neuer Anlauf, ist ein neuerlicher Versuch, diesen Stillstand, diese Pattsituation,


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