Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 66

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die zwischen den beiden Koalitionsparteien seit Jahren herrscht und einfach dazu führt, dass in Österreich nichts mehr weitergeht, zu beseitigen.

Und wenn wir uns heute gerade vonseiten der ÖVP – des Klubobmanns Kopf – in die­sem Zusammenhang mehrmals den Vorwurf des Populismus eingehandelt haben, dann sage ich Ihnen: Wenn es Populismus ist, das Volk in demokratische Entscheidun­gen einzubinden, wenn es Populismus ist, die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher zu vertreten, dann bin ich, dann sind wir Freiheitlichen gerne Populisten hier im Parlament (Beifall bei der FPÖ), denn die Österreicherinnen und Österreicher brauchen eine Lobby hier im Hohen Haus, eine Lobby im positiven Sinne, weil Sie von SPÖ und ÖVP schon lange nicht mehr die Interessen der Österreicherinnen und Öster­reicher vertreten.

Wo ist Ihre Reform, die Sie seit Jahren angekündigt haben? – Absoluter Stillstand in der Bildungsreform, in der Gesundheitsreform! Wenn Ihre Gesundheitsreform, Herr Bundeskanzler, so aussieht, dass Sie gemeinsam mit dem Gesundheitsminister inse­rieren: „Regierung Faymann stoppt die Zwei-Klassen-Medizin“ (der Redner hält die ent­sprechende Seite einer Zeitung in die Höhe), dann sage ich Ihnen nur: Bitte gehen Sie in ein Krankenhaus in Wien und schauen Sie sich an, was sich dort abspielt! Da gibt es nicht die Zwei-Klassen-Medizin, da gibt es die Drei-Klassen-Medizin.

Und das ist die Entwicklung im Gesundheitsbereich (der Redner zeigt eine Graphik): Jährliche Steigerungen zwischen 6 und 10 Prozent. Wo greifen hier Ihre Verspre­chungen? – Stillstand! Ruhe! Aktiv werden Sie nur dann, wenn es darum geht, den Pleitestaaten unser Geld und unser Steuergeld nachzuschmeißen. Deshalb sagen wir: Das ist nicht im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher.

Wovor haben Sie Angst, wovor fürchten Sie sich, wenn wir hier eine Initiative einbrin­gen, die die Bevölkerung einbinden soll?

Deshalb bringe ich auch einen Antrag der Freiheitlichen ein, der sozusagen als ein neuerlicher Ausweg gesehen wird, auch die Inanspruchnahme des Rechtsinstituts der Volksbefragung zu einem Minderheitsrecht zu machen, denn die Regierung mit ihrer Mehrheit ist nicht willens und nicht bereit, die Österreicher einzubinden.

Der Inhalt dieses Entschließungsantrages:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten die eine Reform des Art. 49b B-VG dahingehend beinhaltet, dass eine Volks­befragung von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates“ – also ein echtes Minder­heitsrecht – „oder von 100 000 Wahlberechtigten verlangt werden kann.“

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Denn Sie, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, vertreten nicht die Interessen der Österreicher, Sie vertreten die Interessen der Banken – während wir sagen, wir ha­ben in der jetzigen Zeit auf die kleinen Sparer Rücksicht zu nehmen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Sie, Frau Kollegin von der SPÖ, vertreten die Interessen der Einwanderer – während wir Freiheitlichen sagen: Österreich zuerst! Sie vertreten die Interessen von Grie­chenland, von Italien, von Portugal – während wir sagen, wir müssen hier die Interes­sen der Jugend, der jungen Menschen, die die Suppe Ihrer Schuldenpolitik auszulöf­feln haben, vertreten.

Was Sie tun, das ist nicht mehr im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher. Deshalb: Haben Sie keine Angst vor der Einbindung unserer Bevölkerung! Geben Sie


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