Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll122. Sitzung / Seite 67

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der Möglichkeit eines Minderheitsrechts, hier auch die Bevölkerung einzubinden, eine Chance! (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in einem sachlichen Zusammenhang und steht mit in Verhandlung. (Abg. Mag. Stadler: Zur Geschäftsordnung!)

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Stefan und weiterer Abgeordneter betreffend die Ausge­staltung der Volksbefragung als Minderheitenrecht, eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag des KO Strache in der 122. Sitzung des Nationalrates am 12.10.2011.

Aus einer aktuellen Umfrage des IMAS-Instituts geht hervor, dass sich nur noch 5% der Österreicher sehr stark für Politik interessieren. 21% interessieren sich „ziemlich stark“. Diesen stehen drei Viertel der Bevölkerung gegenüber, die das politische Ge­schehen kalt lässt. Noch nie habe sich die Bevölkerung so wenig für Politik interessiert, heißt es im IMAS-Report. Vor allem die 16- bis 29-Jährigen zeigen kaum Interesse am politischen Geschehen. Das höchste Interesse am innenpolitischen Geschehen hatte das IMAS-Institut im Jahr 2000 registriert.

Dazu passt, dass einer aktuellen OGM-Umfrage zufolge drei Viertel der Wahlberechtig­ten wenig bis kein Vertrauen in die Politik haben. Es überrascht daher wenig, dass die Unzufriedenheit der Wähler mit der Regierung laut Gallup-Politbarometer einen neuen Höhepunkt erreicht hat. 85% sind unzufrieden, nur 11% bewerten die Regierungsarbeit positiv. Unter den Wiener Wählern sind nur mehr 5% mit der Bundesregierung zufrie­den, aber 93% (!) unzufrieden. Ein Negativrekord.

Mittlerweile sprechen sich auch 51% für Neuwahlen aus, zumal die Bundesregierung nicht ansatzweise in der Lage ist, wichtigste Fragen richtungsweisend zu entscheiden. Bei den Jungen unter 30 sind es sogar 64%. Bei den Opinion Leadern 73%.

Ein naheliegender Ausweg wäre die Inanspruchnahme des Rechtsinstitutes der Volks­befragung um über die Reformstarre der großen Koalition hinweg zu kommen. Letztlich geht das Recht vom Volk aus. Hinderlich erweist sich dabei, dass eine Volksbefragung nur stattfinden kann, wenn Sie der Nationalrat beschließt. Demokratischer wäre es, wenn eine Minderheit von Abgeordneten oder eine Summe von Wahlberechtigten eine Volksbefragung verlangen könnten.

Aus diesem Grunde stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten die eine Reform des Art. 49b B-VG dahingehend beinhaltet, dass eine Volks­befragung von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder von 100.000 Wahl­berechtigten verlangt werden kann.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordne­ter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.

 


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