Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 68

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finanziellen Lage der Gebietskörperschaften, keine ausreichende Aussagekraft durch die Kameralistik und keine Vergleichbarkeit der einzelnen Abschlüsse.

Wir brauchen, um steuern zu können – auch bei Ländern und Gemeinden –, mehr Aussagekraft und Transparenz, indem die Vergleichbarkeit auch mit dem Bund in Blickrichtung Datengrundlagen, Kontierung und Verbuchungspraxis hergestellt wird. Wir brauchen eine Darstellung der wahren finanziellen Lage, auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der ausgegliederten Einheiten. Wir brauchen eine Vollständigkeit des Rechnungswesens, in dem auch die Belastungen und künftige Finanzjahre – sprich Leasing, Sonderfinanzierungen und Wohnbauförderungen – mitausgewiesen werden.

Die Frau Bundesminister hat erwähnt, dass das Haushaltswesen, das Österreich beim Bund eingeführt hat, eine Benchmark für die EU ist. Aber leider ist diese Benchmark nicht ausreichend, um dies tatsächlich auch bei den Gebietskörperschaften in Öster­reich, bei Ländern und Gemeinden einzuführen, was aber notwendig wäre, will man tatsächlich gesamthaft steuern.

Dass das derzeit nur beschränkt möglich ist, zeigt auch die mittelfristige Planung, die wir derzeit haben, die auch, wenn man die Länder und den Bund hernimmt, sowohl vom Informationsgehalt, vom Zeitraum als auch von den Zielsetzungen nicht ausreichend ist, die voneinander abweicht. Wir haben keine durchgängige, rollierende Planung, keine inhaltliche Abstimmung, und die Mittelfristplanungen fließen in das Stabilitätsprogramm nicht mit ein. Die gesamthafte Steuerung, wie sie auch in der Bundesverfassung vorgesehen ist, ist also derzeit nicht ausreichend.

Was brauchen wir also? – Wir brauchen Planungsdokumente im Rahmen der jährlich rollierenden Fortschreibung und einen Planungshorizont, der sich mit dem Bundesfinanzrahmengesetz abstimmt und österreichweite Mindestanforderungen definiert, um gleichzeitig gebietskörperschaftsübergreifend jene Maßnahmen zu set­zen, die notwendig sind, um genau die Zielsetzungen, wie sie im Stabilitätsprogramm und in der Bundesverfassung vorgesehen sind, nämlich ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht und nachhaltig geordnete Haushalte zu erreichen, was derzeit ohne Strukturreformen sicherlich nicht in ausreichendem Maß gewährleistet ist. – Ich danke. (Allgemeiner Beifall.)

11.55

11.55.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1449 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer den vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung unterstützt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

11.55.443. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1385 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeord­nung 1994 geändert werden (1451 d.B.)

 


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