Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 127

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8. Welche Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung ergriffen, um die Aus­bildung aller PädagogInnen vom Kindergarten bis zu den Universitäten in einem gemeinsamen Modell zusammenzuführen?

9. Wann wird die Bundesregierung die Entwürfe zu den gesetzlichen Rahmenbedin­gungen für eine verstärkte Autonomie der Schulen hinsichtlich Personalauswahl und Standortentwicklung dem Parlament vorlegen?

10. Weshalb wurde vom Regierungsvorhaben der Einrichtung von Bildungsdirektionen, der Abschaffung der Landesschulräte, der Beseitigung von Doppelstrukturen und der Abschaffung politisch besetzter Kollegien Abstand genommen?

11. Welche budgetären Mittel wird die Bundesregierung zur Verfügung stellen, um die intensive Kooperation zwischen Schulen auf der Sekundarstufe II und tertiären Bildungseinrichtungen zu finanzieren?

12. Welche budgetären Vorkehrungen wird die Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 treffen, um das geplante Ziel zwei Prozent des BIP für den tertiären Sektor zu erreichen?

13. Wie steht die Bundesregierung zur neuerlichen Einführung von Studiengebühren?

14. Welche budgetären Mittel wird die Bundesregierung bereitstellen, um die Zahl der Studierenden und AbsolventInnen an Hochschulen und Universitäten in den Jah­ren 2012 und 2013 anzuheben? In welchem Ausmaß soll die Zahl an AbsolventInnen angehoben werden?

15. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung setzen, um die soziale Absicherung von Studierenden zu verbessern, die Zahl und Höhe der Stipendien deutlich zu erhöhen und eine Grundsicherung für Studierende einzuführen?

16. Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Optimierung der Betreuungs­relation Lehrende-Studierende nach internationalen Standards in den Jahren 2012 und 2013 zur Verfügung?

18. Wie weit sind die Pläne der Bundesregierung zur Entwicklung neuer Karriere­modelle in Wissenschaft und Forschung gediehen? Welche budgetären Mittel stehen für universitäre Forschung und Entwicklung in den Jahren 2012 und 2013 den Universitäten und dem Fonds der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusätz­lich zur Verfügung?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Frau Klubvorsitzender Dr. Glawischnig-Piesczek als erster Fragestellerin zur Begründung der Dringlichen Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.28

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht haben einige von Ihnen am 15. Oktober, am vergangenen Wochenende, an Demonstrationen teilgenommen oder sich angehört, was junge Menschen in Österreich, aber auch in vielen anderen europäischen Städten der Politik zu sagen haben. Ich habe das gemacht und hoffe, auch der Herr Bundeskanzler hat zumindest einmal versucht, die Ohren aufzumachen und zuzuhören, was ihre Anliegen sind. Und


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