Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 137

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Möglichkeit in Zukunft gleichfalls wahrzunehmen. Das ist unmittelbar in Vorbereitung und wird auch bei den weiteren Diskussionen mit den Bundesländern eine Rolle spielen.

Zur Frage 11, Kooperationen von Schulen auf der Sekundarstufe II und tertiären Bildungseinrichtungen:

Das betrifft die Kooperationen, die bereits jetzt in unterschiedlicher Weise und in Abhängigkeit von regionalen Schwerpunkten stattfinden. Besonders ausgeprägt sind diese im berufsbildenden höheren Schulwesen. Auch die neue Reife- und Diplom­prüfung wird in engen Kooperationen mit den Universitäten entwickelt und der Übergang von der Schule zur Universität verbessert.

Zur Frage 12, Budgetziele tertiärer Sektor:

Im Regierungsprogramm ist der 2-prozentige BIP-Anteil – gemeint ist bis 2020 – für den tertiären Sektor verankert. Österreichs Investitionen in die tertiäre Bildung liegen bereits heute nahe dem OECD-Schnitt, sind also noch auszubauen, und liegen in Österreich bei 1,3 Prozent. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist nahe?! 1,3 zu 2 Prozent ist nahe?!) Die Steigerung auf 2 Prozent bleibt unser Ziel, und es ist auch notwendig, zusätzlich mehr und besser ausgebildete Hochschulabsolventen zu fördern. Darauf komme ich aber noch zurück.

Wichtig sind eine effiziente Struktur und qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen im Hochschulplan, der gerade ausgearbeitet wird.

Das bringt mich nahtlos zu den Fragen 13 bis 16:

Es gibt für die Einführung von Studienbeiträgen im Regierungsprogramm keine Verein­barung. Daher ist das eine Diskussion, von der Sie wissen, dass wir diesbezüglich noch keine gemeinsame Auffassung haben, sondern dass es da verschiedene Auffassungen gibt. Ich teile allerdings – und möchte das auch immer wieder betonen – die Meinung jener, die sagen, dass wir betreffend die Frage der Reform der Hochschulen, des Hochschulplanes, der Zurverfügungstellung dieser einen Milliarde auf drei Jahre verteilt, schon erwähnen müssen, dass die Studienbeiträge, die in der Vergangenheit eingehoben wurden – ein wenig mehr als 150 Millionen € –, den Univer­sitäten bis 2013 aus dem Allgemeinbudget zur Verfügung gestellt werden.

Das muss ich deshalb immer erwähnen, weil manche den Eindruck erwecken, als würde das Geld zur Stunde an den Universitäten fehlen. Es fehlt an den Universitäten nicht, sondern die politische Diskussion ist, ob es aus dem allgemeinen Steuertopf bezahlt werden soll oder ob es dem Einzelnen zumutbar wäre, dass er diese Studiengebühren bezahlt. Hier gibt es die bekannten Positionen, die etwas mit sozialer Treffsicherheit zu tun haben, damit, wie das Verhältnis Studierende zu Stipendien ist, wie das Steueraufkommen insgesamt zu bewerten ist, und mit der Frage, ob diese Beiträge den Universitäten aus dem Allgemeinbudget zu refundieren sind. Das ist in der Debatte wichtig, weil man in der Diskussion oft damit konfrontiert wird, dass die Studienbeiträge den Universitäten fehlen. Daher muss man das in aller Redlichkeit auch immer wieder betonen.

Die Europäische Kommission fordert in der EU-2020-Strategie, die Hochschulbildung für breitere Gesellschaftsschichten attraktiver zu machen, insbesondere für benach­teiligte und sozial schwache Gruppen. Das heißt, auch da haben wir uns eigentlich committet in Richtung stärkerer sozialer Gerechtigkeit und dazu, allen sozialen Schichten die Möglichkeit zu bieten, an den Universitäten zu studieren. Das ist daher in dieser Debatte natürlich ebenfalls ernst zu nehmen und in diese mit einzubeziehen.

 


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