Ja, ich sage Ihnen auch Folgendes: Natürlich ist diese Verhandlung eine, die mehr Zeit in Anspruch nimmt, als das wahrscheinlich in anderen vergleichbaren Bereichen der Fall ist. Das hängt auch stark damit zusammen, dass die Argumente der Belegschaftsvertreter etwas weiter gehen, als die Zeit der Anwesenheit diskutieren zu wollen, sondern es war die Frage der Ausstattung der Schulen und der Möglichkeit, den Arbeitsplatz an der Schule zu haben, es waren diese Argumente, die diese Diskussion in den Arbeitsgruppen natürlich auch verlängert haben.
Ich bin aber davon überzeugt, dass wir bis zum Sommer 2012 trotz der Vielschichtigkeit der Debatte zum Schluss zu einem klaren Ergebnis kommen und erreichen werden, dass wir die Arbeitsbedingungen entsprechend gestalten können und trotzdem eine höhere Verpflichtung für neu beginnende Lehrerinnen und Lehrer direkt an der Schule erreichen, weil ja sonst die Umsetzung von ganztägigen Schulformen auf Dauer auch auf Finanzierungs- und Organisationsprobleme stoßen würde.
Also es stimmt, das dauert länger. Ich wollte Ihnen nur sagen, warum sich die Diskussion in diesem Zusammenhang vor allem auch in Richtung Arbeitsbedingungen der Lehrerinnen und Lehrer etwas erweitert hat.
Die Bundesregierung versucht natürlich, das – wie in anderen Fragen auch – sozialpartnerschaftlich abzuhandeln. Selbstverständlich könnte man rein rechtlich und theoretisch fragen, wofür man da überhaupt mit jemandem zu verhandeln braucht, aber ich glaube, dass dieses Auf-Augenhöhe-sozialpartnerschaftlich-miteinander-Umgehen in Österreich ein Asset ist, das wir auch in anderen Fragen sehr schätzen und das daher eben auch in diesem Fall zu leben ist.
Zur Frage 9 betreffend Autonomie an Schulen:
Mit der Gesetzesnovelle im Frühjahr 2011 wurden die Aufgaben der Schulleiter gesetzlich fixiert. Damit gibt es Verantwortung der Leitung am Schulstandort. Personalentwicklung, Entwicklung von Schulprofilen und stärkere Mitsprache der Schulleiter bei der Auswahl des Lehrerteams werden in einzelnen Bundesländern bereits gelebt und zeitigen, wie auch die Frau Ministerin ausgeführt hat, gute Ergebnisse.
Die Profilbildung und die pädagogischen Schwerpunktsetzungen an Schulstandorten sind bereits heute im Rahmen der Schulautonomie möglich und gelebte Praxis.
Zur Frage 10:
Das ist ein wichtiger Punkt, da er, insbesondere was die Frage auch der Kompetenzen betrifft, schon in der Vergangenheit zu heftigen Debatten in unserem föderalistischen System zwischen der Frage, wohin die Lehrer gehören, und all den Extremen, die wir in der Debatte erlebt haben, geführt hat. – Es ist hier doch eine Haltung herausgekommen, die ich grundsätzlich für richtig halte, nämlich dass es da eine zentrale Verantwortung des Bundes gibt, dass aber gleichzeitig Doppelgleisigkeiten zu beseitigen sind.
In fünf von neun Landesschulräten wird schon jetzt der Vollzug von LandeslehrerInnen vom Landesschulrat wahrgenommen; das bedeutet in diesem Fall eine Beseitigung von Doppelgleisigkeiten. Wir haben uns also wegbewegt von der Debatte, wo sie angestellt sein sollen – mittelbare/unmittelbare Bundesverwaltung –, hin zur Problemstellung, dass man dann, wenn man etwas an Doppelgleisigkeit in der Verwaltung beseitigen will, das natürlich auch ermöglichen muss.
Da es das in fünf von neun Landesschulräten bereits gibt und die anderen Bundesländer auch eingeladen sind, diese Effizienzsteigerung durchzuführen, ist es notwendig, eine Klarstellung in der Bundesverfassung vorzunehmen, damit das auch abgesichert ist für die, die es schon machen, und für jene, die wir einladen, diese
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