Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 145

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Es ist bekannt, dass sich die SPÖ gegen finanzielle Hürden zur höheren Bildung aus­spricht. Deshalb haben wir auch vor der Wahl gemeinsam mit anderen Parteien, gemeinsam mit den Grünen und den Freiheitlichen, die Studiengebühren abgeschafft. Und wir haben auch trotz großem Druck in den Regierungsverhandlungen die Studiengebühren nicht wieder eingeführt. Das ist auch bekannt. Das ist auch dem Regierungspartner bekannt. Denn wir sagen immer, dass wir etwas, was wir vor den Wahlen abgeschafft haben, nicht nach den Wahlen wieder einführen werden.

Jetzt gibt es einen Spruch des Verfassungsgerichtshofs, der darauf hinausläuft, dass man technische Details – nicht die Regelung im Grundsatz – reparieren, in Wahrheit aktualisieren muss. Das ist eine Reparatur, die sehr unkompliziert und schnell möglich ist.

Ich bedauere daher sehr, dass hier der Wissenschaftsminister aus parteipolitischen Motiven seit einigen Tagen eine Eskalationsstrategie fährt, deren Ziel mir noch nicht ganz klar ist. Denn, wenn er den Universitäten empfiehlt, einfach selber Studienge­bühren in beliebiger Höhe einzuheben, dann empfiehlt er ihnen in Wahrheit, in einen rechtsunsicheren Zustand zu gehen. Das ist von einem Ministerium, von dem wir eigentlich die Rechtsaufsicht erwarten würden, doch eine, rechtsstaatlich gesehen, sehr eigenwillige Vorgangsweise. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grü­nen.)

Politisch gesehen ja sowieso, denn die Universitäten sind dann unsicher, ob nicht Studenten klagen werden, zum Verfassungsgerichtshof gehen werden, das wieder aufgehoben wird, die Universitäten das Geld zurückziehen werden. Und damit haben wir hier auch eine Vorgangsweise, die vom Wissenschaftsminister vorgeschlagen wird, die eigentlich niemand will, die auch die Rektoren abgelehnt haben und die eigentlich nur mehr die ÖVP will.

Es ist im Übrigen gerade über die APA gekommen, dass ein Gutachten des Ver­fassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, also des Gutachters der Republik vorliegt, der dem Gutachten, das der Wissenschaftsminister vorgelegt hat, widerspricht und festhält (Abg. Rädler: Wer war denn das?) – was mich wenig überrascht –, dass nach eingehender juristischer Analyse sehr wohl gesetzliche Grundlagen notwendig sind, um Studiengebühren einheben zu können. (Abg. Rädler: Vom BSA, oder?!)

Ich bedauere, dass die ÖVP unbedingt eine zusätzliche Bildungssteuer von mittel­ständischen Familien einheben will, wo sich die Familien im Moment verunsichert genug fühlen und ich fordere die ÖVP auf, wirklich wieder zu sachpolitischen Dis­kussionen zurückzufinden und mit uns diese sehr einfache und unkomplizierte Reparatur eines Gesetzes zu machen, das das Parlament hier vor einiger Zeit beschlossen hat.

Außerdem finde ich es sehr bedauerlich, dass die Hochschuldebatte so verengt geführt wird hin auf die Frage Studiengebühren. Ich denke, dass man die Energien, die da hineinfließen, für sinnvollere Fragestellungen verwenden und aufwenden sollte. (De­monstrativer Beifall des Abg. Dr. Grünewald.) Wir brauchen dringend einen Hoch­schulplan und damit die wesentlichen strategischen Grundlagen, um die Weichenstel­lungen, die in nächster Zeit notwendig werden und anstehen, auch auf Basis der entsprechenden Grundlagen stellen zu können. Daher: Konzentrieren wir lieber die Kräfte darauf und nicht darauf, neue Steuern einzuheben!

Im Übrigen haben die Experten, die der Wissenschaftsminister selber beauftragt hat, ja empfohlen, Verhandlungen mit den Herkunftsländern zum Beispiel der Numerus-clausus-Flüchtlinge zu führen. Hier sagen die Experten des Wissenschaftsministers, man könnte 280 € einnehmen, also wesentlich mehr als mit den Studiengebühren.

 


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