Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 158

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betreuungswesen sowie ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung vorzubereiten und entsprechende Vorlagen dem Nationalrat zuzuleiten damit sicher­gestellt wird, dass:

Kindergärten und Horte nicht mehr alleinige Landessache sind, sondern die Grundsatz­gesetzgebung dem Bund und die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung den Län­dern obliegen,

die Bezeichnung "Kindergärten und Horte" erweitert wird. In einem Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung müssen alle Tagesbetreuungsmodelle von Kindern bis zum Ende der Schulpflicht eingeschlossen sein: Kindergärten, Kinderkrippen, Horte, Kindergrup­pen, Tageseltern, altersgemischte Gruppen.

Ein Grundsatzgesetz schließt folgende Bereiche ein:

Mindeststandards für pädagogische Qualitäten (einschließlich Ausbildung von Tages­eltern)

Die Ausbildung für alle pädagogischen Berufe (KindergartenpädagogIn, Hortpäda­gogIn, SozialpädagogIn, FamilienpädagogIn) hat auf tertiärer Ebene an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen bzw. Fachhochschulen zu erfolgen.

Einheitliche Anstellungserfordernisse

Arbeitsbedingungen für PädagogInnen (angemessene Bezahlung wie Anhebung der Einstiegsgehälter für alle PädagogInnen, Vor- und Nachbereitungszeit)

Schaffung damit verbundener Rahmenbedingungen von Ausbildung bis Betreuungs­schlüssel

Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr

Verpflichtende Kindergartenkernzeiten im Ausmaß von 12 Wochenstunden in den beiden letzten Jahren vor dem Schuleintritt

Einheitliche Regelung von: Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Vor- und Nachbe­reitungszeit, Ausstattung von Einrichtungen, Raumgröße, Personalerfordernisse

Kinderbetreuungsplätze entsprechen VIF Kriterien (ganztägige Berufstätigkeit beider Eltern muss möglich sein, d.h. es braucht ausgedehnte Öffnungszeiten und wenig Schließtage in den Ferienzeiten)

Österreichweit gültiger Bildungsplan

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


16.45.23

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt ein bisschen schwer, wenn man die diversen Wortmeldungen der Opposition hört, zu glauben, dass man gemeinsam, zum überwiegenden Teil gemeinsam, 41 Gesetze in den letzten Jahren beschlossen hat, die allein die Schule betreffen. Und Sie alle wissen ganz genau, dass sehr viel in diesem Bereich vorwärtsgegangen ist. Und für uns – das sage ich auch ganz offen – ist es wichtig, gerade in dieser Situation, wie wir sie jetzt diskutieren und beschreiben, dass wir ein klares Bildungsleitbild haben. Es ist für uns wichtig, dass kein Kind auf der Strecke bleiben darf und dass möglichst alle


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