betreuungswesen sowie ein bundeseinheitliches Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung vorzubereiten und entsprechende Vorlagen dem Nationalrat zuzuleiten damit sichergestellt wird, dass:
Kindergärten und Horte nicht mehr alleinige Landessache sind, sondern die Grundsatzgesetzgebung dem Bund und die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung den Ländern obliegen,
die Bezeichnung "Kindergärten und Horte" erweitert wird. In einem Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung müssen alle Tagesbetreuungsmodelle von Kindern bis zum Ende der Schulpflicht eingeschlossen sein: Kindergärten, Kinderkrippen, Horte, Kindergruppen, Tageseltern, altersgemischte Gruppen.
Ein Grundsatzgesetz schließt folgende Bereiche ein:
Mindeststandards für pädagogische Qualitäten (einschließlich Ausbildung von Tageseltern)
Die Ausbildung für alle pädagogischen Berufe (KindergartenpädagogIn, HortpädagogIn, SozialpädagogIn, FamilienpädagogIn) hat auf tertiärer Ebene an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen bzw. Fachhochschulen zu erfolgen.
Einheitliche Anstellungserfordernisse
Arbeitsbedingungen für PädagogInnen (angemessene Bezahlung wie Anhebung der Einstiegsgehälter für alle PädagogInnen, Vor- und Nachbereitungszeit)
Schaffung damit verbundener Rahmenbedingungen von Ausbildung bis Betreuungsschlüssel
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr
Verpflichtende Kindergartenkernzeiten im Ausmaß von 12 Wochenstunden in den beiden letzten Jahren vor dem Schuleintritt
Einheitliche Regelung von: Betreuungsschlüssel, Gruppengröße, Vor- und Nachbereitungszeit, Ausstattung von Einrichtungen, Raumgröße, Personalerfordernisse
Kinderbetreuungsplätze entsprechen VIF Kriterien (ganztägige Berufstätigkeit beider Eltern muss möglich sein, d.h. es braucht ausgedehnte Öffnungszeiten und wenig Schließtage in den Ferienzeiten)
Österreichweit gültiger Bildungsplan
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
16.45
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es fällt ein bisschen schwer, wenn man die diversen Wortmeldungen der Opposition hört, zu glauben, dass man gemeinsam, zum überwiegenden Teil gemeinsam, 41 Gesetze in den letzten Jahren beschlossen hat, die allein die Schule betreffen. Und Sie alle wissen ganz genau, dass sehr viel in diesem Bereich vorwärtsgegangen ist. Und für uns – das sage ich auch ganz offen – ist es wichtig, gerade in dieser Situation, wie wir sie jetzt diskutieren und beschreiben, dass wir ein klares Bildungsleitbild haben. Es ist für uns wichtig, dass kein Kind auf der Strecke bleiben darf und dass möglichst alle
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