Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 195

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Dass Österreich da eine Art Energiedrehscheibe sein könnte, insbesondere was die Abdeckung des Weges nach Deutschland anbelangt, ist eine zweite Angelegenheit in diesem Zusammenhang. Dass wir aber darüber hinaus wesentlich das Unbundling forcieren, die Verbraucherrechte forcieren, ist schon ein Rückschluss auf das dritte wichtige Ziel, und das heißt einfach mehr Wettbewerb.

Sie alle haben teilweise in Aussendungen bekrittelt, dass die Preisentwicklung nicht so ist, wie sie hätte sein können, nämlich auf mehr Wettbewerb ausgerichtet, und damit nach unten führend und nicht nach oben. Wir haben das genauso gesehen. Wenn ich das aber entwickeln möchte, brauche ich dazu die entsprechenden Rahmenbedin­gungen. Und diese Rahmenbedingungen haben wir.

Da möchte ich, um das ein bisschen zu entspannen, auch etwas sagen zu dem, was jetzt das BZÖ angesprochen hat betreffend die Verbraucherrechte: Was ich oder wir zusagen, das halten wir auch ein. Daher haben wir jetzt, was den Lieferantenwechsel anbelangt, wesentlich bessere Bedingungen, so ähnlich wie beim ElWOG. In Zukunft werden es drei Wochen sein, vorher waren es sechs bis acht Wochen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Widmann.– Ich komme gleich zur Elektronik. – Das heißt, für einen Haushalt gibt es Einsparungsmöglichkeiten von bis zu 170 €. Das ist in Zeiten wie diesen ein ganz wichtiger Faktor.

Jetzt, Kollege Widmann, kommen wir zum elektronischen Anbieterwechsel. Wir brauchen dazu eine entsprechende elektronische Datenplattform. Da sind wir gerade dabei, das abzuklären, auch mit der E-Control, und es gibt noch Probleme – das gilt für den ElWOG-Bereich und für den Gasbereich; wir möchten sinnvollerweise beides gemeinsam machen – bei der Identifikation der elektronischen Signatur. Die werden wir aber demnächst gelöst haben. Dann werden wir das gemeinsam einbringen und, so wie wir das auch versprochen haben, wahrscheinlich noch in diesen Monaten umset­zen können. Also das, was zugesagt worden ist, wird 1 : 1 und auch entsprechend Ihrem Entschließungsantrag, den Sie erwähnt haben, eingehalten.

In dem Zusammenhang haben wir auch ein paar andere Dinge geregelt, die Sie manchmal auch moniert haben. So gibt es zum Beispiel für schutzbedürftige Kunden eine Höchstpreisregelung. Es gibt, was die Definition schutzbedürftiger Kunde anlangt, die Regelung, dass auch Kleinunternehmer einbezogen werden können, was diesen nützt. Während früher für Sicherstellungen, Vorauszahlungen drei Raten ver­langt werden konnten, gibt es jetzt eine Rate. Also die Ausrichtung erfolgt stärker und besser in Richtung Kundeninteresse und auch Kundeninformation. So wie beim ElWOG haben wir auch in dem Bereich den gesetzlichen Tarifkalkulator.

Ich glaube, der zweite und vielleicht wichtigste Punkt ist die Entflechtung. Wir haben im Wesentlichen die eigentumsrechtliche Entflechtung als Grundmodell, den unabhän­gigen Netzbetreiber, den unabhängigen Fernleitungsnetzbetreiber. Ob das jetzt das ISO- oder das ITO-System ist, möchte ich aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht im Detail erläutern, aber im Endeffekt erfolgt eine Entflechtung zwischen Erzeuger und Anbieter. Dadurch wird ebenfalls im Interesse von uns allen mehr Wettbewerb ermög­licht.

Es gibt auch, was die Verteilernetzbetreiber anlangt, eine entsprechende Entflechtung.

Was den Gashandel anlangt – das ist noch nicht erwähnt worden –, so erfolgt die Einführung des sogenannten Entry-Exit-Marktmodells. Das ist wesentlich besser. Früher hat nur derjenige gesamtverrechnet, der auch über die Leitungskapazitäten verfügt hat, jetzt wird es im Unterschied dazu einen ungehinderten Gashandel im gesamten Netz und damit auch für andere Anbieter geben. Das klingt unspektakulär, ist aber im Detail irrsinnig wichtig.

 


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