Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 194

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inwieweit dieser Enteignungsparagraph verschärft wurde. Wenn Sie hier heute so tun wollen, als ob die E-Control am Gängelband der Versorger hängen würde, dann erinnere ich nur an die jährlichen Berichte der E-Control, die sehr scharf kritisiert, wenn gewisse Dinge falsch liegen. Aber zu diesem Enteignungsparagraphen wird mein Kollege Jury dann noch etwas sagen.

Wir haben uns aufgrund dessen, dass sich gewisse Dinge auch in unserem Sinne verbessert haben, entschieden, diesem Antrag heute hier unsere Zustimmung zu geben, was aber nichts daran ändert, dass wir natürlich weiterhin fordern, das Öko­stromgesetz endlich auf neue Beine zu stellen. (Abg. Mag. Brunner: Das haben wir bereits!) Da hoffe ich, dass das demnächst der Fall sein wird und nicht allzu lange Zeit, so wie bisher, in Anspruch nehmen wird.

Aber ich möchte auch nicht versäumen, mich bei meinem Kollegen Ing. Norbert Hofer – Sie kennen ihn sehr gut, und er ist als Fachmann in vielen Bereichen der erneuerbaren Energien über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt – einmal dafür zu bedanken, dass er diese Verhandlungen geführt hat, und ich möchte ihm, weil er schon seit längerer Zeit an einer sehr schweren Krankheit leidet, von dieser Stelle aus auch von unserem Klub die herzlichsten Wünsche für seine Genesung zum Ausdruck bringen und ihm gute Besserung wünschen, und ich hoffe, dass er bald wieder unter uns weilt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von BZÖ und ÖVP.)

18.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


18.15.22

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute das Gaswirtschaftsgesetz zur Beschlussfassung vorliegen haben. Es ist hier angemerkt worden, wir würden das durchpeitschen. Es hat jemand vor mir schon gesagt, dass das nicht der Fall ist, und ich kann das nur bestätigen. Nachdem wir das am 23. März 2011 im Ausschuss beschlossen haben, war genügend Zeit, das zu diskutieren, und das ist in den letzten Wochen und Monaten auch geschehen.

Es gibt mehrere Gründe, warum wir dieses Gesetz umsetzen sollten. Der eine ist ein formaler Grund: dass wir eben das dritte EU-Binnenmarkt-Energieliberalisie­rungs­pro­gramm haben, das im Wesentlichen auch vorsieht, im Gasbereich entsprechende Liberalisierungsschritte vorzunehmen. Das ist der formale Hintergrund, wobei eben der Zeitfaktor der ist, dass wir das an sich schon im März hätten haben sollen. Die Umsetzung im Rahmen der anderen Staaten ist durchaus ähnlich wie bei uns, muss man sagen, denn nur neun Staaten haben es bis jetzt umgesetzt, und die anderen sind jetzt alle – auch wir – ersucht worden, darzustellen, was es mit der Umsetzung auf sich hat, ansonsten werde die EU ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Das wird einigen von Ihnen egal sein, aber es gibt auch schöne und wichtige inhaltliche Hintergründe. Der eine ist der, dass bekanntermaßen – und darum verstehe ich die Position der Grünen nicht – Deutschland aus dem Bereich Atomenergie aussteigt und dass eindeutige Gutachten und Einschätzungen vorliegen, die beinhalten, dass wir mit erneuerbarer Energie allein und mit Energieeffizienz die Versorgungssicherheit in Europa nicht sicherstellen können, sondern dass das Erdgas eine ganz wichtige Brücken­technologie sein wird. (Abg. Mag. Brunner: Das habe ich ja gesagt!) Ja, und für diese Brückentechnologie braucht man, so wie für den Strom, auch entsprechende Leitungen und Netze. Das versteht sich an sich von selbst, sonst wäre es ja wertlos.

 


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