Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 225

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Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Ausdrücklich stelle ich abermals die verfassungsmäßig erforderliche Zwei­drittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für ein nachhaltiges, verbraucherfreundliches und Eigentumsrechte schützendes Gastwirt­schaftsgesetz. (Allgemeine Heiterkeit sowie Zwischenrufe.)

Ich könnte jetzt sagen, es steht tatsächlich so da, aber das war natürlich mein Fehler. Gemeint ist das Gaswirtschaftsgesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

19.40.10Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 12

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen jetzt zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Gesetzentwurf in 523 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich lasse zunächst über den oben erwähnten Abänderungsantrag und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen, der unter anderem den Wegfall des Verfassungsranges der Verfassungsbestimmung zum Inhalt hat.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.42.0416. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1524/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pflegefreistellung (1417 d.B.)

 


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