Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 227

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dass etwa jede zweite Ehe geschieden wird, und sehr, sehr viele Väter verlieren dann den Kontakt zu den Kindern, teilweise gänzlich beziehungsweise reißt der Kontakt zu einem großen Teil ab. Hier haben wir Handlungsbedarf. Kinder haben das Recht auf beide Elternteile, auch wenn nicht mehr beide im gemeinsamen Haushalt wohnen.

Ich glaube, hier haben wir tatsächlich Handlungsbedarf, meine Damen und Herren, und deswegen ist es wichtig, dass wir diesen Antrag im Sozialausschuss behandeln. Ich hoffe auf konstruktive Gespräche mit dem Sozialminister und mit den Sozialpartnern, denn die sind hier ein ganz wesentlicher Faktor. Für diese Lückenschließung gibt es ja nicht nur gesellschaftspolitische, sondern wesentliche wirtschaftspolitische Argumente, meine Damen und Herren, denn auch die dann alleinstehenden und alleinerziehenden Mütter sind Arbeitnehmerinnen und auch diese haben den Druck beim Arbeitgeber, dass sie, wenn die Kinder krank sind, ein Problem haben.

Also reden wir darüber! Finden wir eine Lösung! Ich bin überzeugt, das ist wichtig und es bringt uns weiter. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.47.03

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diesen Antrag gemeinsam mit meinen KollegInnen gestellt, weil er darauf hin­weisen soll, dass das Familienbild, das vielen sozialrechtlichen, aber auch anderen Regelungen zugrunde liegt, nicht mehr der Realität entspricht. Die Pflegefreistellung, so wie sie jetzt geregelt ist, geht davon aus, dass Vater, Mutter, Kind in einem Haushalt leben, für alle Zeiten, und immer dann, wenn ein Krankheitsfall eintritt, sollen die bei­den Elternteile die Chance haben, von ihrer Pflegefreistellungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.

Das entspricht aber überhaupt nicht der Realität. Es gibt eben zahlreiche Eltern, die getrennt leben, wo die Eltern entweder geteilte Obsorge haben oder auch nicht, aber auf keinen Fall an einem Ort leben. Das heißt, das Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes ist nicht erfüllt. Selbst wenn die Väter die Obsorge haben oder sich tat­sächlich sehr viel um die Kinder kümmern, haben sie derzeit rechtlich nicht die Möglichkeit, die Pflegefreistellung beim Arbeitgeber einzufordern.

Es gibt auch – auch wenn Ihnen das ideologisch nicht gefällt, Frau Kollegin Kitz­müller – zahlreiche Familien, die gleichgeschlechtliche Paare sind, wo Kinder leben und die miteinander den Alltag bewältigen, teilweise von klein auf. Auch dort ist es so, dass sich nicht beide Elternteile – und es sind Elternteile, nämlich der eine ist meist der leibliche Elternteil, der andere ist der soziale Elternteil –, die mit dem Kind leben, die sich um das Kind kümmern, dann auch im Krankheitsfall um dieses Kind kümmern dürfen. Auch wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, ist es trotzdem so, dass diese Familien existieren, und auch diese brauchen die Möglichkeit, im Krankheitsfall unterstützen zu können. (Beifall bei den Grünen.)

Wir gehen natürlich weiter und sagen, es soll die Möglichkeit für eingetragene Partner geben, aber nicht nur in der Konstellation, dass schon Kinder mitgebracht werden und dann ist das als eine Familie mit Kindern anzusehen, sondern auch in der Konstellation, dass jemand Kinder mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin, aber auch in Form von Adoption und Pflege bekommt.

Apropos Pflege: Es gibt zahlreiche Paare – in einigen Bundesländern ist es ja auch möglich für gleichgeschlechtliche Paare, aber nicht nur –, die Kinder adoptieren oder in


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