Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 228

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Pflege nehmen. Auch dort gibt es für den Elternteil, der nicht als Pflegelternteil gilt – und das gibt es; es gibt Einzelpersonen, die als Pflegeeltern existieren, aber trotzdem mit jemandem zusammenleben –, nicht die Möglichkeit, Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.

Dieser Antrag soll der Realität folgen. Dieser Antrag soll allen Eltern die Möglichkeit geben, die Kinder zu unterstützen, die Kinder zu betreuen. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass er zumindest einem anderen Ausschuss zugewiesen ist, und ich hoffe, dass in diesem Ausschuss nicht der Vertagungsreigen beginnt, sondern dass wir uns wirklich fundiert auseinandersetzen und dann idealerweise eine gemeinsame Lösung finden. (Beifall bei den Grünen.)

19.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.12

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Kitzmüller, ich schätze Sie ja sehr, aber ich bitte zu überdenken: Eine gemeinsame Obsorge per Gesetz ist in Wirklichkeit nicht möglich, weil man Gemeinsamkeiten per Gesetz nicht verordnen kann. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Nun zum Antrag. Auch wir von der SPÖ sind der Meinung, dass eine Lücken­schließung bei der Pflegefreistellung aufgrund der geänderten Lebensverhältnisse not­wendig ist. Das aktuelle Regierungsprogramm sieht sowohl unter dem Themenbereich Wirtschaft und Arbeit als auch unter dem Themenbereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf die Lückenschließung bei der Pflegefreistellung in Abstimmung mit den Sozialpartnern vor.

Aus familienpolitischer Sicht begrüßen wir die im Antrag geforderte Anpassung der Pflegefreistellung an die geänderten Lebensverhältnisse von Patchwork-Familien. Eine umfangreiche und ausgiebige Diskussion ist hier sicher noch notwendig, und es ist auch Geld erforderlich. Daher stehen wir zu der im Familienausschuss beantragten und mehrheitlich beschlossenen Zuweisung des Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Frau Abgeordnete Schenk zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.40

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Schönpass, eine gemeinsame Obsorge ist durchaus möglich, es liegt nur am Wollen, diese auch umzusetzen. (Abg. Schönpass: Aber man kann es nicht verordnen!) Sie sind aufgefordert, das auch zu tun. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Sie haben diesen Einwurf hier gemacht, und ich darf darauf auch replizieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Nun kurz zum Antrag der Kollegin Musiol. Wir werden diesen Antrag unterstützen, weil es hier eben Ungleichheiten bei der Pflegefreistellung gibt. Wir haben auch die Zuwei­sung an den Sozialausschuss unterstützt, weil er dort auch behandelt werden soll, denn im Pflegebereich liegt vieles im Argen. Es muss einiges geändert werden, es muss einiges umgesetzt werden, respektive muss es hier einmal wirklich Reformen geben, denn wenn sich im Pflegebereich nichts ändert, meine sehr geehrten Damen


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