Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 231

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dass es auch im Konsumentenschutzausschuss zwei negative Berichte gibt, wenn wir der Meinung sind, dass Anträge abzulehnen sind. Das ist zu begründen, und ich werde es auch begründen. Ich möchte nur daran erinnern, dass in der Juli-Sitzung mehrere Anträge, auch Anträge von Seiten der Oppositionsparteien, von uns angenommen wurden.

In der Frage der Oppositionsanträge ist sehr differenziert vorzugehen. Warum lehnen wir den Antrag betreffend Kennzeichnung von Fleisch von mit GVO-Futtermitteln gefütterten Tieren ab?

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben ein anderes Kon­zept, und ich gestehe, auch ich war vor zwei Jahren der Meinung, dass eine derartige Kennzeichnung notwendig wäre. Ich trete hingegen nun dafür ein, dass es zu einem Gütezeichen in Österreich kommt mit „gentechnikfrei“ beziehungsweise – und das ist die Herausforderung – in Europa für ein EU-weites Qualitätskennzeichen, wie wir es beispielsweise bei „bio“ haben.

Denn eine Gefahr besteht, und das möchte ich allen Befürwortern einer derartigen Kenn­zeichnungsregelung entgegenhalten: Wenn 95 Prozent der Lebensmittel gekennzeichnet sind, dann beginnt ein Gewöhnungseffekt. Dann werden sich die Menschen an die Gentechnik gewöhnen. Wir gehen einen anderen Weg. Wir schlagen vor – der Vorschlag kommt aus dem Gesundheitsministerium –, eine Gütezeichen­regelung mit „gentechnikfrei“ vorzusehen, und sollte das nicht gelingen, ein europa­weites Qualitätskennzeichen einzuführen.

Was den Antrag betreffend Verbot von glyphosathältigen Pflanzenschutzmitteln angeht, möchte ich daran erinnern – das ist anscheinend untergegangen in der Diskussion –, dass bis spätestens 31. Mai 2012 bei der Europäischen Kommission, konkret bei Deutschland, weil Deutschland den Bericht zu erstatten hat, aktualisierte Dossiers für die Neubewertung des Wirkstoffs Glyphosat einzubringen sind.

Was die Gutachten betrifft: Es gibt Gutachten, nur – ich zitiere aus einer Anfrage­beant­wortung der deutschen Bundesregierung –: dass diese Gutachten zum Teil nicht ernst zu nehmen sind, weil Frosch- und Hühnerembryonen sowie weitere In-vitro-Test­systeme trotz intensiver Forschung bislang nicht als Testsysteme in der human-toxikologischen Prüfung von Pestiziden und anderen Chemikalien validieren. In diesem Bereich nachvollziehbar (...) auch im Deutschen Bundesamt werden in erster Linie Untersuchungen an Ratten und Kaninchen durchgeführt. – Zitatende.

Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst. Wir lehnen derzeit diesen Antrag ab und schlagen vor, die Ergebnisse auf europäischer Ebene abzuwarten, weil wir eine europäische Regelung benötigen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das ist feig!)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Pirklhuber begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Flasche Unkrautbekämpfungsmittel mit der Aufschrift „Roundup unkrautfrei“ auf.)

 


20.02.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Johann Maier hat sich redlich bemüht, Argumente zu finden, um die Anträge abzulehnen. Ganz kurz zum Antrag, was die GVO-Futtermittel betrifft.

 


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