Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 230

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Erinnern Sie sich an das Jahr 1997! Damals gab es das Gentechnik-Volksbegehren, das von 1,2 Millionen Menschen in Österreich unterschrieben worden ist. Seither ist nicht wirklich viel passiert. Sie wissen ganz genau, die Menschen in Österreich lehnen die Gentechnik nach wie vor ab, in jeder Hinsicht, und dennoch ist es so, dass Sie nicht bereit und nicht willens sind, dass Lebensmitteln gekennzeichnet werden, die von Tieren stammen, die mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln gefüttert worden sind.

Das ist tatsächlich nicht nachvollziehbar, denn es kann ja nicht sein, dass der Infor­mationsbedarf der Bevölkerung hier so einfach vom Tisch gewischt wird. Nach Österreich werden jedes Jahr 600 000 Tonnen von gentechnisch verändertem Soja zur Futtermittelherstellung importiert. 600 000 Tonnen! Meine Damen und Herren, das kann doch nicht sein, dass man nicht kennzeichnen darf, welches Fleisch von Tieren stammt, die mit einem solchen gentechnisch veränderten Soja gefüttert worden sind. Daher kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie diesen Antrag ablehnen.

Es ist auch so, dass die deutsche Bundesregierung bereits im Februar 2010 einen Vorstoß innerhalb der EU gemacht hat. Sie wollte eine entsprechende Kennzeich­nungsregelung haben, allerdings standen sie innerhalb der EU alleine da. Das bedeutet, auch vom österreichischen Gesundheitsminister gab es hiezu keine Unter­stützung, und das finde ich sehr schäbig und sehr schade.

Auch EU-Gesundheitskommissar Dalli hat das schon abgelehnt und gesagt, er sehe keinen Bedarf dafür. Das ist also wirklich wiederum ein Verbeugen der EU vor der Gentechnik-Lobby, und Sie, meine Damen und Herren von der österreichischen Bun­desregierung, machen dabei mit. Sie sind also hier willfährig.

Der zweite Antrag, ein Antrag des Kollegen Pirklhuber, ist ebenfalls ein Antrag, dessen Ablehnung nicht nachvollziehbar ist. Da geht es um das Glyphosat beziehungsweise um Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln. Wir wissen heute, dass dieses Glyphosat bereits im Grundwasser nachweisbar ist, und zwar Werte, die 80-fach höher sind, als beispielsweise im Trinkwasser erlaubt ist. Dennoch stellen Sie sich hierher und sagen, es sei kein Verbot notwendig.

Es gab eine Studie beziehungsweise gab es inzwischen schon mehrere Studien, die die Schädlichkeit bewiesen haben, die Embryopathien bewiesen haben, die bewiesen haben, dass Glyphosate auch Mitverursacher für diverse Tumorerkrankungen sein können, wie zum Beispiel Hauttumoren oder auch Lymphtumoren. All das ist inzwi­schen bekannt, und dennoch gibt es hier keine Chancen und keine Möglichkeit, diese Art von Pflanzenschutzmittel zu verbieten.

Wir wissen, dass beispielsweise das Roundup, das der Kollege jetzt auf den Tisch gestellt hat (Abg. Dr. Pirklhuber hat einen grünen Plastikbehälter des genannten Roundup vor sich auf dem Pult stehen), nur das von Monsanto gentechnisch veränderte Soja schont, alle anderen Pflanzen im Umkreis vernichtet. Wenn das Roundup ins Trinkwasser gelangt und es die Menschen über Gebühr zu sich nehmen, ist es einfach gesundheitsschädlich. Das Bundesamt für Verbraucherschutz in München hat das erkannt und hat empfohlen, Roundup nicht zu verwenden. Die österreichische Bundesregierung weigert sich. (Beifall bei der FPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.58.36

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann einmal passieren,


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