geht, Lebensqualität jetzt abzusichern, auch in anderen Bereichen. Daher war es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz reagieren. Wir sind damit die Zweiten in Europa, die ein derartiges Gesetz überhaupt haben. Nach Großbritannien sind wir der zweite Staat in der Europäischen Union, der ein derartiges Gesetz hat (weiterer Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner), und damit sind wir schon, was die Legistik anlangt, Vorreiter, weil wir koordiniert, verbindlich, gemeinsam Klimaschutz machen. Das ist das klare Ziel.
Der Punkt ist, dass Sie das nicht so abtun sollten! Es ist bedauerlich, wenn Sie das damit abtun, dass Arbeitskreise für den Klimaschutz eingerichtet wurden. Im Klimaschutzkomitee sitzen die relevanten zuständigen Ministerien, alle Bundesländer, die Zuständigkeiten haben, und auch die Sozialpartner. Diese erstellen das Programm. Und der Klimaschutzbeirat ist ein Beratungsgremium, in dem die NGOs sitzen, Städtebund, Gemeindebund, und, und, und, also die relevanten Institutionen, die da einen Input liefern können, wie die Industriellenvereinigung und andere, beispielsweise Konsumentenschutzorganisationen, um sie zu hören und zu bündeln.
Und Sie sagen, es seien keine Maßnahmen im Klimaschutzgesetz drinnen. Es ist der klare Auftrag für die einzelnen Sektoren enthalten, Maßnahmenbündel zu erarbeiten (Abg. Mag. Brunner: Wann?), auch mit Zeitplänen, dass die Wirtschaft für sich mit den Stakeholdern im Bund und in den Ländern Maßnahmen erarbeitet. Der Verkehr, der Bereich Raumwärme, einzelne Sektoren sind verpflichtet, Maßnahmen auszuarbeiten.
Und die Maßnahmen sind bekannt. Die Maßnahmen wurden in der Klimastrategie der österreichischen Bundesregierung im Jahr 2007 festgelegt, und sie finden sich hier wieder, aber mir ist es darum gegangen, beim Gesetz Flexibilität zu haben. Die Technologie ist seit 2007 fortgeschritten, es gibt neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Es sollte keine gesetzliche Bindung für Maßnahmen geben, sondern flexibel sein. Die einzelnen Sektoren sollen Maßnahmen flexibel erarbeiten können. Wir haben bis 2012 unsere Ziele und die Emissionsreduktionen drinnen, und wir sind ja bereits für die nächsten zehn Jahre, bis 2020, ebenfalls Klima- und Energieziele eingegangen.
Das Gesetz wirkt selbstverständlich in die Zukunft, weil auch für diesen Zeitpunkt sichergestellt ist, dass die Bundesländer, die im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung derartige Verpflichtungen eingehen wollten, hier im Boot sind: bei der finanziellen Verpflichtung und auch bei der Verpflichtung, Treibhausgase zu reduzieren. Das ist der entscheidende Punkt.
Zu einem anderen Aspekt: Sie sagen immer wieder, wir investieren im Ausland in den Klimaschutz, aber das ist nur die halbe Wahrheit, denn wir investieren den überwiegenden Teil in Österreich (Zwischenruf der Abg. Mag. Brunner), aber wir investieren auch im Ausland. Und was mich bei Ihnen, was mich insbesondere bei den Grünen stört, ist: Wir investieren auch in Entwicklungsländern, und dass Sie einen dumpfen Nationalismus bedienen und sagen, dass wir das Geld ins böse Ausland schicken, das hätte ich mir von Ihnen nicht erwartet, denn der Klimaschutz ist eine globale Angelegenheit. (Abg. Dr. Pirklhuber: ... von der Regierungsbank! Legen Sie Fakten vor!) Und wenn wir im afrikanischen oder im asiatischen Raum ein Klimaschutzprojekt machen, dann nützt das auch dem Weltklima und hilft den Regionen dort, erneuerbare Energie aufzubauen.
Das ist nicht der einzige Punkt, den wir machen, aber sehr wohl einer, mit dem wir dort etwas beitragen, genauso wie alle anderen Staaten der Europäischen Union, die auch in diese Programme investieren – nicht nur, aber sehr wohl auch. Und dazu stehe ich, weil das auch Sinn hat.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite