Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 286

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wird Wesentliches geleistet als auch im Libanon, und die Soldatinnen und die Soldaten vor Ort verdienen Unterstützung, verdienen auch Rechtssicherheit, und diese Rechts­sicherheit ist unseres Erachtens durch diese Vorlage der Regierung nicht gewähr­leistet, weil sie nicht darüber hinausreicht, was ohnehin völkerrechtliche Grundlage ist. Deswegen schließen wir uns auch der Kritik des Innenministeriums an, das sich in diese Richtung aussprach, und schließen wir uns auch der Kritik der Arbeiterkammer an, die ebenfalls in diese Richtung vorstößt.

Wir appellieren noch einmal, Herr Minister: Dieses Gesetz muss konkretisiert werden, denn sonst haben wir dieselbe Situation wie jetzt, dass nämlich Befugnisse erst auf dem Verordnungsweg festgemacht werden oder sich Befugnisse ohnehin im allge­meinen Bereich der völkerrechtlichen Grundlagen bilden und die SoldatInnen dann, wenn es um Rechtsauseinandersetzungen in Österreich geht, auch nicht bessergestellt sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

22.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prä­hauser. – Bitte.

 


22.49.37

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Frau Kollegin von den Grünen, grundsätzlich habe ich erwartet, dass das Parlament die Rechtsgrundlage für Soldatinnen und Soldaten, die wir in das Ausland schicken, gemeinsam und einmütig gestaltet. Da gibt es Auffassungsunterschiede.

Es ist ganz schnell und leicht erklärt: Es geht einfach darum, dass ein Soldat oder eine Soldatin, die ins Ausland geht, die heimische Rechtsordnung nicht hinter sich lassen kann. Sie ist dieser auch ausgeliefert, vor allem dann, wenn es keine kriegerischen Auseinandersetzungen gibt, sondern nur Einsätze in der herkömmlichen Form.

Wir haben seit 1960 unsere Soldatinnen und Soldaten im Ausland, und man darf hier stolz sagen, sie gereichen unserer Republik zur Ehre, und wir haben eine hohe Reputation in der Völkergemeinschaft allein dadurch erreicht, dass alle Einsätze, die Österreicher abgewickelt haben, mit Erfolg beendet wurden.

Wir haben begonnen mit Einsätzen im Kongo, weiters in Zypern. Wir haben in neuerer Zeit auch hitzige Debatten über den Tschad-Einsatz gehabt; letztendlich war der Ein­satz ein erfolgreicher. Wir haben am Balkan unseren Mann/unsere Frau gestellt und werden auch am Golan nach wie vor unsere Aufgabe erfüllen.

Wir haben auch neu beschlossen, in den Libanon Soldatinnen und Soldaten zu entsenden, um dem Auftrag der Völkergemeinschaft nachzukommen, aber vor allem dafür zu sorgen, dass friedenserhaltende Maßnahmen gesetzt werden können, um Streithähne auseinanderzuhalten. Es wird beileibe keine leichte Aufgabe sein, es ist gefährlich, im Ausland im Einsatz zu sein, es ist aber auch gefährlich, zu Hause im Einsatz zu sein, möchte ich sagen, damit hier nicht etwas verwässert wird. Aber die entsprechenden Rechtsvoraussetzungen für unsere Soldatinnen und Soldaten zu schaffen, das ist unsere Aufgabe.

Wenn man weiß, dass dieses Gesetz seit 2004 einer Novellierung hinterherläuft, dann kann man sagen: Es ist nicht zu spät, das heute gemeinsam zu beschließen. Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei der Opposition, FPÖ und BZÖ, die diesen Beschluss mittragen. Dem Kollegen des Koalitionspartners sei auch gedankt für die gute Verhandlungsgrundlage. Aber ich würde die Grünen doch bitten, noch einmal nachzudenken, ob es nicht besser wäre, ein vermeintlich nicht hundertprozentiges Gesetz auf die Beine zu bringen als gar keines. Ich glaube, dass diese Vorlage die


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