Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 338

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Ich möchte Sie aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr lange aufhalten, aber ich möchte Ihnen noch ein Beispiel erläutern. Auch im privaten Bereich wird es immer stärker zur Mode, barrierefrei zu sanieren und zu bauen. Laut einer heute präsentierten Studie sind 63 Prozent der Bestandswohnungen in Österreich nicht barrierefrei, jeder Zweite möchte zu Hause gepflegt werden, und 41 Prozent der Generation 40 plus plant barrierefreie Adaptierungen.

Aus diesem Grund hat das Land Steiermark eine Förderung für barrierefreies und altengerechtes Sanieren ins Leben gerufen. Investitionen in barrierefreie und alten­gerechte Umbauten werden mit bis zu 4 500 € gefördert. Das ist einmalig und erst­malig, und ich glaube, es beginnt ein Umdenken – nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Bereich, bei der Bevölkerung – in Richtung barrierefreies Sanieren. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

1.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Klikovits zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


1.19.13

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Am Ende dieser sehr interessanten Debatte darf ich noch einen Entschließungsantrag zum Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen einbringen.

Kollege Huainigg hat bereits sehr eindrucksvoll die Argumentation dazu geliefert, und somit darf ich mich auf die Einbringung des Entschließungsantrages beschränken:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Franz Huainigg, Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versicherungsvertragsrecht, Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Finanzen werden ersucht, gemeinsam mit den Interessenvertretungen der Behinderten, den Sozialpart­nern, der Versicherungswirtschaft und der Verbraucher zu prüfen, ob und in welcher Weise Nachteilen von Menschen mit Behinderungen oder mit chronischen Erkrankun­gen insbesondere im Rahmen geschäftsplanmäßiger Erklärungen, der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder des Versicherungsvertragsrechts entgegengewirkt und ein effektives niederschwelliges Beschwerdeverfahren entwickelt werden kann.“

*****

Geschätzte Damen und Herren, ich bitte Sie – Kollege Öllinger hat bereits Zustimmung signalisiert, auch wenn er den Antrag für weich erklärt hat –, diesem Entschließungs­antrag die Zustimmung zu erteilen. Ich glaube, dass wir dann wieder ein bisschen mehr Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung schaffen können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

1.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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