Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 353

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02.03.09 67. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1288/A(E) der Abgeord­neten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Staats­reform bei den obersten Organen der Republik (1446 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zum 67. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Scheibner. 3 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte.

 


2.03.40

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es ist ja leider schon so hier im Hohen Haus, dass man sich freut, wenn ein Antrag im Ausschuss abgelehnt und nicht nur, wie Hunderte andere, vertagt wird, damit man wenigstens hier im Plenum darüber diskutieren kann. Die Freude ist allerdings gedämpft aufgrund der auch schon beim letzten Tagesordnungspunkt angesprochenen Problematik, nicht nur so sehr der Uhrzeit, denn das hat es früher auch gegeben, dass wir oft eine ganze Nacht durchdiskutiert haben. Aber dass man für mehr als 60 Tagesordnungspunkte nur 10 „Wiener Stunden“ als Redezeit hat, ist ein zusätzliches Problem.

Deshalb können wir jetzt natürlich diese umfassende Debatte hier nicht führen, obwohl es notwendig wäre, dass wir über die Staatsreform, auch über eine Reform der obersten Organe hier in Österreich, einmal umfassend diskutieren und sie auch umsetzen. Das wäre wichtig, Herr Staatssekretär, denn unsere Gliederung auch der obersten Organe stammt aus einer Zeit, die ganz andere Notwendigkeiten hatte als heute.

Es ist ganz einfach die Frage zu stellen, ob wir noch 183 Nationalräte brauchen, ob wir in jedem Bundesland so viele Landtagsabgeordnete brauchen, wie wir sie jetzt haben, ob wir in Wien mehr als tausend Bezirksräte brauchen, so wie das jetzt der Fall ist, und ob wir einen Bundesrat brauchen, der manchmal selbst nach seinen Aufgaben sucht. Deshalb haben wir hier Vorschläge eingebracht. Jetzt weiß ich schon, dass man darüber diskutieren kann: Ist es sinnvoll, ist es weniger sinnvoll?

Es ist im Ausschuss das Problem der Gewaltentrennung, wenn Landeshauptleute in der Länderkammer sitzen, diskutiert worden. Darüber diskutiere ich gern mit Ihnen. Nur sollte man dann auch darüber diskutieren, ob etwa die Landeshauptleutekonferenz, die überhaupt nicht in der österreichischen Bundesverfassung verankert ist, so viel an Reformen zumindest blockieren kann, wie sie es jetzt macht, und hier eine Realverfassung das Bundes-Verfassungsgesetz aushebelt. (Beifall beim BZÖ.)

Mir geht es jetzt also weniger um die einzelnen Punkte, die wir in diesem Antrag drin­nen haben, sondern mir geht es darum, dass wir endlich damit beginnen, eine Grundsatzreform unseres Verfassungs- und Verwaltungsgefüges einzuleiten, so wie wir es im Verfassungskonvent auch gemacht haben. Da ist auch schon viel gearbeitet worden, vieles davon könnte man umsetzen und herübernehmen. Wir haben einen Unterausschuss des Verfassungsausschusses zur Verwaltungsreform, der schon Monate oder fast Jahre nicht mehr getagt hat.

Ich weiß schon, Sie werden hier jetzt begründen, warum Sie es ablehnen. Okay, das ist so; ich bin froh darüber, dass wir wenigstens diese 1 oder 2 Minuten darüber diskutieren können. Aber, Herr Staatssekretär, Sie haben es angekündigt, es war auch im Regierungsprogramm: Beginnen Sie endlich damit – und zwar von der Spitze herab –, unsere Verfassung und Verwaltung zu reformieren! Man könnte hier vieles


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