Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 354

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einsparen. Vor allem könnte man dann auch mit gutem Beispiel vorangehen, wenn man von anderen Institutionen genau das verlangt: mehr Effizienz und mehr Einspa­rungen! (Beifall beim BZÖ.)

2.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Wittmann. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


2.06.51

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann es kurz machen: Das ist ein so popu­listischer Antrag, mit dem man eben in die Zeitung kommen will! Halbierung der Abgeordneten auf Bundesebene, Halbierung der Abgeordneten auf Landtagsebene, Abschaffung des Bundesrates (Abg. Mag. Stadler: Abschaffung der Finanzpro­kuratur!), das alles sind schöne Schlagwörter.

Kommen Sie mit einer gescheiten Reformidee! Wir werden darüber diskutieren. Auch wir sind daran interessiert, dass wir unsere Institutionen reformieren, dass wir sie etwas sparsamer gestalten können. Kein Thema. Aber so etwas ist reiner Populismus, deswegen wurde der Antrag auch abgelehnt.

Für ganz schlimm würde ich es halten, wenn wir die Gewaltentrennung aufgeben und Exekutivorgane in die Legislative herüberholen. Das ist, glaube ich, ein ganz falscher Ansatz! Es ist ein ganz falscher Ansatz, wenn ich die Landeshauptleutekonferenz als Legislativorgan einführe (Abg. Hagen: Herr Kollege, haben Sie den Antrag gelesen?), denn die Gewaltentrennung ist einer der Grundbausteine unserer Verfassung. Ich glaube, dass wir dafür sogar eine Volksabstimmung brauchen würden.

Ich bin für die strikte Trennung von Legislative, Jurisdiktion und Exekutive. Deswegen können wir diesem Antrag unter keinen Umständen zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

2.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


2.08.11

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hand aufs Herz, Herr Kollege Scheibner: Hätten Sie den Antrag eingebracht, wenn Sie noch einen Vertreter im Bundesrat gehabt hätten? (Abg. Scheibner: Sicher!) Hätten Sie den Antrag eingebracht, wenn Sie einen Vertreter in der Landesregierung hätten? (Abg. Scheibner: Haben wir schon seit 15 Jahren!) Hätten Sie den Antrag eingebracht, wenn Sie in acht Bundesländern vielleicht einen Landtagsabgeordneten gehabt hätten? (Zwischenrufe beim BZÖ.) Hätten Sie den Antrag eingebracht, wenn Sie jetzt auch in Kärnten nämlich gar keinen eigenen BZÖ-Abgeordneten mehr haben, sondern FPK oder FP, oder ich weiß nicht, wie Sie jetzt gerade heißen? (Abg. Petzner: Kehr du vor der eigenen Tür! – Weitere Zwischenrufe.)

Es könnte auch sein, dass das vielleicht der Beweis ist, dass Sie sich selber abschaf­fen wollen. Wenn Sie durch zwei dividieren wollen auch bei den Nationalräten, wo Sie in acht Wahlkreisen nicht einmal einen Mandatar stellen: Null dividiert durch zwei bleibt null. Da wäre also in Wirklichkeit jetzt auch nichts mehr herausgekommen, Herr Kollege Scheibner. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Ist das alles, was Ihnen dazu einfällt? Zur Verfassungs- und Verwaltungsreform?)

Wenn Sie eine ernsthafte Diskussion über eine Staatsreform hätten haben wollen, dann hätten Sie den Antrag viel weiter gefasst. Dann hätten Sie ihn viel umfassender


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