Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll126. Sitzung / Seite 218

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Im Sinne des § 57 Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Damit sind wir auch bereits bei der Debatte, und Herr Abgeordneter Petzner als Erst­unterzeichner erhält für 10 Minuten das Wort. – Bitte.

 


21.18.54

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Worum geht es bei diesem Antrag, den wir hier heute gemeinsam und, ich gehe davon aus, einstimmig beschließen werden? – Es geht darum, einen Reinigungsprozess in Gang zu setzen, den dieses Land, den diese Republik dringend nötig hat. Es geht da­rum, das Vertrauen in die Politik, das großteils verloren gegangen ist, wiederherzustel­len. Und es geht nicht zuletzt und drittens darum, der Erwartungshaltung der Österrei­cherinnen und Österreicher gerecht zu werden, die zu Recht vom Parlament die Erfül­lung der ureigensten Aufgaben, nämlich der parlamentarischen Kontrolle und Aufklä­rung, einfordern.

Um diese drei Punkte geht es, meine Damen und Herren. Die Einsetzung dieses Un­tersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen ist ein erster kleiner, aber sehr wichtiger und entscheidender Schritt, um diese drei Punkte, die ich hier er­wähnt habe, umzusetzen.

Es wird das einer der größten Untersuchungsausschüsse der Zweiten Republik. Es wird auch einer der wichtigsten Untersuchungsausschüsse, weil wir es mit einem der größten Korruptionskomplexe der Zweiten Republik zu tun haben.

Sieben Untersuchungsgegenstände werden in diesem Ausschuss behandelt werden, von fünf Mandataren der SPÖ, fünf Mandataren der ÖVP, drei Mandataren der Frei­heitlichen Partei, zwei Mandataren der Grünen und einem Mandatar des BZÖ.

Die sieben Untersuchungsgegenstände sind:

erstens: der Bereich Telekom und die Vorfälle in diesem Zusammenhang, die ich hier nicht näher ausführe – der Antrag liegt Ihnen vor;

zweitens: das Verkaufsverfahren um die BUWOG;

drittens: das Behördenfunknetz;

viertens: die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe Betriebe seit dem Jahr 2006;

fünftens: die Schaltung von Inseraten durch Ministerien seit dem Jahr 2000;

sechstens: der Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols und der Frage von Zahlungsflüssen und Interventionen in diesem Zusammenhang;

siebentens: die Vergabevorgänge im Zusammenhang mit der Verleihung von Staats­bürgerschaften und entsprechende Interventionen und eventuelle Geldströme in die­sem Zusammenhang.

Was all diese sieben Untersuchungsgegenstände verbindet, meine Damen und Her­ren, ist, dass es immer darum geht, Vorwürfe von Korruption, von Bereicherung zulas­ten der Republik und damit zulasten des Steuerzahlers, von illegaler Parteienfinanzie­rung, von Einflussnahme und von Intervention durch Lobbyisten oder ähnliche Perso­nen auf nicht korrekte, nicht rechtsstaatliche und vor allem massiv demokratiegefähr­dende und finanzschädigende Art und Weise zu untersuchen.

Für das BZÖ kann ich festhalten, meine Damen und Herren – und ich wünsche mir das von allen Fraktionen –, dass wir umfassend und schonungslos aufklären wollen, völlig unabhängig davon, welchen Zeitraum es betrifft, völlig unabhängig davon, welche Per-


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