Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll128. Sitzung / Seite 11

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Es reicht nicht, Volksabstimmungen aus populistischen Gründen in Aussicht zu stellen. Zu zentralen Fragen der Zukunft Österreichs sollen Volksabstimmungen verbindlich abgehalten werden müssen.

Schuldenbremse

Zum Selbstschutz der Regierungspolitiker vor den eigenen Begehrlichkeiten, bzw. den Begehrlichkeiten ihrer Kollegen, muss in der Bundesverfassung eine verbindliche Schuldengrenze mit Sanktionen festgeschrieben werden.

Bankenrettungspaket

Beim EU-Gipfel vom 26. Oktober 2011 wurde unter Anderem beschlossen, dass die Banken einerseits 50 Prozent der Schulden Griechenlands nachlassen, andererseits ihre Eigenkapitalquote auf neun Prozent Kapital höchster Güte und nach Berück­sichtigung des Marktwerts von Staatsanleihen steigern müssen.

Für die österreichischen Banken ergäbe sich demnach ein Kapitalbedarf von geschätz­ten drei Mrd. Euro. Das bedeutet: Weitere Auszahlungen aus dem Bankenret­tungspaket werden notwendig werden. Schon allein im Hinblick auf die Gefahr des Entstehens einer Kreditklemme für die Wirtschaft, werden die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ein weiteres Mal in den sauren Apfel beißen müssen. Es muss aber sichergestellt sein, dass die Fehler des ersten Bankenpakets, wie etwa die Nicht-Begrenzung der Bonuszahlungen, bloßes Partizipationskapital statt Erwerb von Mit­eigentum, keine Trennung von Kommerz- und Investmentbanken etc. nicht wiederholt werden.

Aus den genannten Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesvorschläge zur Sicherung der Zukunft Österreichs (Zukunftsrettungsschirm) ehebaldigst zur Be­schluss­fassung vorzulegen, die zumindest folgende Regelungen beinhalten müssen:

Verpflichtung der Bundesregierung, den Nationalrat unter Vorlage aller Papiere und Vorschläge in die Entscheidungsfindung vor einem EU-Gipfel vollwertig durch einen verpflichtenden Beschluss über das Verhandlungsmandat einzubeziehen und über die Ergebnisse von EU-Gipfeln zu informieren.

Verpflichtende Volksabstimmungen für alle Beschlüsse auf EU-Ebene, die die bestehenden EU-Verträge ändern oder Österreich zu Zahlungen und Haftungen verpflichtet, die größer als zehn Prozent der Einnahmen des Bundes sind.

Verankerung von Höchstgrenzen für Verschuldung und Neuverschuldung in der Bun­desverfassung mit Sanktionen.

Festlegung von gesetzlich genau bestimmten Auflagen und Bedingungen für das Ban­kenrettungspaket samt effizienten Sanktionsmechanismen bei Verstößen dagegen:

Festschreibung von Obergrenzen für die Vergütung der Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen

Verbot, hypothekarisch besicherte Kredite zur Umwandlung von Schuldtiteln in Eigenkapital fällig zu stellen

Miteigentum des Staates statt Partizipationskapital

Festschreibung der maximalen Differenz von Soll- und Habenzinsen

 


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