wissens reagieren. Deshalb habe ich ein Gutachten bei dem renommierten Innsbrucker Strafrechtsprofessor Dr. Schwaighofer in Auftrag gegeben. Bei diesem Auftrag geht es um die Klärung der rechtlichen Möglichkeiten, bestimmte Ausschlussgründe für die Anwendung des Strafvollzugs durch elektronisch überwachten Hausarrest vorzusehen. Insbesondere soll die Ausnahme bestimmter Deliktgruppen, also Sexualstraftäter und Rechtsbrecher, die wegen eines vorsätzlich begangenen Tötungsdeliktes verurteilt wurden, geprüft werden.
Hohes Haus! Der elektronisch überwachte Hausarrest hat sich bislang bewährt. Personen, die ein besonderes Risiko für den Missbrauch dieser Vollzugsform in sich bergen, können bereits mit gerichtlicher Entscheidung für eine bestimmte Dauer von der Gewährung des elektronisch überwachten Hausarrestes ausgeschlossen werden. Darüber hinaus bietet die eingehende Prüfung der Gefährlichkeit der Person des Rechtsbrechers und der von ihm verwirklichten Missbrauchstendenz unter Einbeziehung der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter eine hohe Gewähr für die Richtigkeit der Entscheidung, wie auch die bisherige Erfahrung beweist.
Aber natürlich, wenn es etwas zu verbessern gilt, dann werden wir daran auch mitwirken. Was Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Freiheitlichen Partei, machen wollen, ist aber die Verbreitung von Angst und Unsicherheit wider besseres Wissen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Sie alle – Sie alle! – haben vor einem Jahr der geltenden Regelung zugestimmt, und jetzt verbreiten Sie Angst und Unsicherheit!
Ob und was es zu verbessern gilt (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek), wollen wir aufgrund eines objektiven und unabhängigen Gutachtens prüfen und sodann auch hier in aller Ernsthaftigkeit diskutieren. (Abg. Mag. Stefan: Was ist mit der Evaluierung?)
Hohes Haus! Auch die Auseinandersetzung mit der Forderung nach einer strikten Anzeigepflicht im Fall des Verdachts von Kindesmisshandlung und sexuellem Missbrauch möchte ich unter möglichst breiter Einbeziehung von Expertenwissen führen.
Dieses Expertenwissen hat ja vor nicht langer Zeit – nämlich im Zuge der Begutachtung des Zweiten Gewaltschutzgesetzes – dazu geführt, dass von entsprechenden Vorhaben wieder Abstand genommen wurde, weil der Opferperspektive gerade in diesem Deliktsbereich der Vorrang vor unbedingter Strafverfolgung einzuräumen ist.
Ich sehe derzeit keinen Anlass, diese Beurteilung zu revidieren. Aber auch in diesem Bereich stellt sich die Bundesregierung ihrer Aufgabe einer sachorientierten Politik. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Binder-Maier. – Bitte.
9.30
Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ja, Kinderschutz hat absoluten Vorrang. Und niemand, der in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, schützt die Täter. Das möchte ich klar festhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren! Kinder brauchen unseren Schutz, unsere Fürsorge, unsere Liebe, Unterstützung, Vertrauen, darin sind wir uns alle einig, und es macht uns sehr, sehr zornig, zu wissen und zu erfahren, dass Kinder in ihrer Unversehrtheit Menschen wehrlos ausgesetzt sind, die kein Mitleid haben, die Kinder als ihren Besitz betrachten
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