Darf man niemals quälen, geh’n kaputt dabei.“ – Gewalt muss ein Ende haben. Lassen Sie uns gemeinsam ohne Polemik daran arbeiten! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
9.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer zu Wort. – Bitte.
9.36
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt, glaube ich, keinen Zweifel, dass Gewalt gegen Kinder, überhaupt sexuell motivierte Gewalt, sexueller Missbrauch zu den abscheulichsten Verbrechen gehören, die man sich vorstellen kann, und das aus mehrfachen Gründen: einerseits, weil bei diesen Verbrechen die Hilflosigkeit, oft aber auch die Naivität, die Gutgläubigkeit, der gute Glauben unserer Kinder an Menschen, die ihnen freundlich gegenübertreten, die Unschuld der Kinder in besonderem Maße ausgenützt werden, und andererseits sind diese Taten, diese Verbrechen auch deswegen besonders verwerflich und abzulehnen, weil sie bei den Opfern, bei den Kindern fürchterliche Konsequenzen nach sich ziehen und diese oft viele Jahre oder Jahrzehnte, manchmal auch ihr Leben lang damit nicht fertig werden. Diese Taten zerstören somit das Leben anderer Menschen nachhaltig und oft auch auf Dauer.
Deshalb, gerade wegen der besonderen Verletzlichkeit unserer Kinder und Jugendlichen, ist, glaube ich, vollkommen klar und sollte unbestritten sein, dass alles getan werden muss, um solche Straftaten zu verhindern und den Opfern auf jede nur erdenkliche Weise zu helfen.
Genau das, meine sehr geehrten Damen und Herren, Hohes Haus, ist auch unser Anliegen. Genau dieses Ziel haben wir, die Österreichische Volkspartei, auch in den letzten Jahren, in der Vergangenheit verfolgt und werden es auch in der Zukunft mit aller Vehemenz und Konsequenz verfolgen. Und so wurden, wie ja auch die Frau Justizministerin schon erwähnt hat, auch in den letzten Jahren immer wieder neue, zusätzliche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt.
Es wurden die Strafdrohungen für Sexualdelikte gegen Kinder oder für Kinderpornographie stark angehoben. Die Verjährungsfristen wurden mehr als verdoppelt. Die Verjährungsfrist beginnt in diesen Fällen nunmehr erst mit der Vollendung des 28. Lebensjahres des Opfers überhaupt zu laufen und dauert bei den schwersten Fällen 20 Jahre lang an.
Neue Delikte wurden geschaffen, was auch der technische Fortschritt notwendig gemacht hat, weil da neue Deliktsformen aufgetreten sind; Stichwort: Internet. Und es wurde die Probezeit bei Sexualdelikten deutlich angehoben, nämlich auf fünf Jahre.
Es wurde weiters, wie heute schon erwähnt, bei Sexualstraftätern und bei sexuell motivierten Gewalttätern eine obligatorische Bewährungshilfe eingeführt und auch die Möglichkeit geschaffen, sie auch nach dem Ende ihrer Strafhaft zu einer Behandlung zu verpflichten. Das sind wichtige Maßnahmen, um auch nach Beendigung des Vollzuges der Strafhaft – ich glaube, es ist wichtig, auch das zu sagen – eine Überwachungsmöglichkeit zu haben, Einfluss nehmen zu können und somit die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich zu senken und zu minimieren.
Zuletzt wurde von uns gemeinsam mit dem Zweiten Gewaltschutzgesetz vor zwei Jahren auch die Möglichkeit geschaffen, ein Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufe oder auch für ehrenamtliche Tätigkeiten, die mit Kindern zu tun haben, zu verhängen. Und es wurden die Voraussetzungen für eine Sexualstraftäterdatei geschaffen, die Auskunft über einschlägige Verurteilungen ermöglicht.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite