Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 32

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All diese Gesetze, die für den Kinderschutz wichtig sind, wurden im Übrigen von allen fünf Parteien hier unterstützt und Gott sei Dank für gut und richtig befunden. Auch ak­tuell – und es hat ja die Frau Justizministerin ihre aktuelle Initiative heute wieder prä­sentiert – gibt es eine neue Initiative, um auch weitere Maßnahmen umzusetzen, wie zum Beispiel Strafuntergrenzen einzuführen oder neue Möglichkeiten für eine kinder­gerechte Zeugenbefragung zu schaffen. Das ist auch ganz besonders wichtig, um überhaupt eine effiziente Verfolgung zu ermöglichen. Nur dann, wenn die Kinder als Opfer und damit als Zeugen, oft als einzige Zeugen eines solchen Missbrauchsdeliktes auch dazu bewogen werden, verwertbare Auskünfte zu geben, ist es überhaupt erst möglich, einen solchen Täter auch zu verurteilen. Daher ist auch diese Maßnahme ei­ne ganz, ganz wichtige.

Und trotzdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, trotz aller erdenklichen Maß­nahmen, die wir in der Vergangenheit ergriffen haben und die wir gemeinsam vielleicht auch noch in Zukunft ergreifen werden, werden Straftaten, und seien sie noch so ab­scheulich, noch so verwerflich, allein durch Gesetze, auch durch Strafgesetze, nicht zu verhindern sein. Trotz dieser abschreckenden Maßnahmen, gesetzlichen Regeln, Ver­meidungsstrategien, die ich erwähnt habe, bedarf es noch weiter gehender Maßnah­men, um unsere Kinder wirkungsvoll zu schützen. So ist es wichtig, Kinder schon sehr früh auf mögliche Gefahren hinzuweisen und vorzubereiten, ihnen Mut zu machen, auch Nein zu sagen. Und es ist wichtig, der Zivilgesellschaft ganz klar zu signalisieren, dass Hinschauen und nicht Wegschauen gefragt ist – das soll nicht heißen, billige Ver­naderung von unliebsamen Mitbürgern, aber sehr wohl Aufmerksamkeit und Obacht auf Anzeichen und Verdachtsmomente. Und das heißt auch: Im Zweifel nicht abwen­den, sondern zuwenden und nachfragen oder den zuständigen Stellen, Jugendamt oder Polizei, melden und anzeigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Statt durch Polemik und politischen Populis­mus nur Angst zu machen, helfen wir mit, Lösungen anzubieten! Es ist es jedenfalls wert. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer zu Wort. – Bitte.

 


9.41.57

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Die Zwillingsschwester der Rechtsprechung ist der Justizirrtum – und es kann doch gar keinem vernünftigen Zweifel unterliegen, dass der Beschluss der Vollzugsdirektion für den von Klubobmann Strache genannten Täter ein Irrtum war, und zwar ein gröblicher Irrtum! (Beifall bei der FPÖ.)

Es war ein direkter Verstoß gegen den Erlass. Der Erlass fußt ganz eindeutig auf der von allen fünf Parteien gefassten Entschließung.

So, und jetzt kriegen wir als Antwort, Frau Bundesminister, dass man da nichts ma­chen kann und dass das doch alle wissen sollten, dass Sie nichts machen können, und dass die Freiheitlichen nur schäbigen Populismus betreiben wollen. – So geht das nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

So geht das nicht! Sie sollten auch wissen, sehr geschätzte Frau Bundesminister, dass bei Wegfall der Entscheidungsgrundlage, die offenkundig darin bestanden hat, dass dieser Mensch ungefährlich sei und man ihm die Fußfessel umhängen könne, wobei sich aber dann das Gegenteil dieser Annahme erwiesen hat, ein Fortfall der Entschei­dungsgrundlage bestanden hat und daher ein neuer Bescheid zu schöpfen ist und die­ser Mensch wieder in die Strafhaft einzuziehen ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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