Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 225

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„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, wird ersucht, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die ur­sprüngliche Rechtslage des § 14 Absatz 2 Führerscheingesetz wiederherstellt und Len­ker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahr­ten im Umkreis von nicht mehr als zehn Kilometern vom dauernden Standort des Fahr­zeuges von der Führerscheinmitnahmepflicht ausnimmt.“

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Ich erwarte, dass sich zumindest die ÖVP besinnt und bei dieser namentlichen Abstim­mung, die wir heute verlangen, wenigstens in diesem Punkt im Interesse der Bauern handelt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, DI Deimek und weiterer Abgeordneter betreffend Nicht-Mitnahmepflicht des Führerscheines für Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeuges

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 9, Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Grünen Bericht 2011 der Bundesregierung (III-274 d.B./1419 d.B.), in der 130. Sitzung des Nationalrates am 15. November 2011

Seit Inkrafttreten der im Juli 2011 beschlossenen 14. FSG-Novelle ist die Mitnahme des Führerscheins bei Fahrten mit dem Traktor oder anderen selbstfahrenden, land­wirtschaftlichen Arbeitsmaschinen verpflichtend.

Bei der landwirtschaftlichen Arbeit werden Arbeitsgeräte oft gewechselt; die perma­nente Mitnahme des Führerscheines im Zuge landwirtschaftlicher Tätigkeit birgt die große Gefahr des Verlustes bzw. der Verschmutzung und Beschädigung des Führer­scheins.

Die derzeitige Regelung ist absolut praxisuntauglich und geradezu bauernfeindlich. Daher ist eine Abänderung zugunsten der Landwirten, d.h. die Wiederherstellung der ursprünglichen gesetzlichen Regelung, unumgänglich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, wird ersucht, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die ur­sprüngliche Rechtslage des § 14 Absatz 2 Führerscheingesetz wiederherstellt und Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als 10 km vom dauernden Standort des Fahrzeu­ges von der Führerscheinmitnahmepflicht ausnimmt.“

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