Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll130. Sitzung / Seite 250

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spruch im Sinne der Verkürzung der Verfahren – das ist auch Verfahrensökonomie – nicht gleichzeitig als nebenfolgender Rechtsspruch des Gerichtes ein Aufenthaltsverbot miterledigt werden soll. Das macht Sinn.

Das ist ja auch bei Politikern der Fall; wenn sie etwa zu einer mehr als zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt werden, dann ist zwingend der Amtsverlust damit verbunden.

Ich habe dazu zwei Auffassungen. Erstens bin ich der Meinung, dass man hier durch­gängig – ich glaube, der Amtsverlust ist auch im § 27 geregelt – bleiben sollte, auch die Rechtsfolge eines mehrjährigen – und jetzt kann man es abstufen – Aufenthaltsver­botes, das als Nebenfolge ausgesprochen wird, an eine Verurteilung von zwölf Mona­ten unbedingter Haft zu knüpfen.

Damit ist eigentlich relativ klar, welche Delikte das sind. Das ist dann keine Neben­sächlichkeit mehr, wenn eine zwölfmonatige unbedingte Haft damit verbunden ist.

Und das Zweite ist, dass man dann auch sagen kann, dass ein mehrjähriges und auch langjähriges Aufenthaltsverbot damit verbunden ist. Das heißt, in einer abgeänderten Form kann man darüber durchaus diskutieren und dann auch, so meine ich, mit einer Einschränkung auf Vorsatzdelikte, die mit einer mehr als zwölfmonatigen rechtskräfti­gen Freiheitsstrafe verbunden sind, ein Aufenthaltsverbot aussprechen. Das halte ich für sinnvoll und für verfahrensökonomisch, denn im Verwaltungsverfahren ist es ja dann auch so. Es ist ja jetzt schon so. Das ist ja geltende Rechtslage. Wenn man den Antrag richtig einschränkt, würde es Verfahrensökonomie bedeuten, dass alles, was später durch die Fremdenbehörde auszusprechen ist, vorher schon gleichzeitig beim Urteilsspruch des Gerichtes miterledigt wird.

Meine Damen und Herren, was ich zum Schluss noch gerne gewusst hätte, ist, warum sich die ÖVP eigentlich nie mehr an den Debatten betreffend erste Lesungen von An­trägen beteiligt.

Interessiert Sie das nicht mehr oder spricht der Koalitionspartner schon für Sie? – Ich weiß es nicht, ich hätte es ganz gerne gewusst. Es würde mich einfach nur als Abge­ordneter, als Parlamentarier interessieren, Herr Präsident Neugebauer, warum Ih-
re Fraktion sich an keiner Debatte mehr beteiligt.
(Beifall bei BZÖ und Grünen. – Abg. Petz­ner: Zu faul zum Arbeiten!)

Oder wollen Sie die erste Lesung abschaffen? – Die ÖVP hat also keine Meinung zur Frage, ob man während der Sommerpause zumindest einmal parlamentarische Anfra­gen stellen darf. (Abg. Neugebauer: Das ist sonnenklar!) – „Das ist sonnenklar“; dann hätten wir das gerne gehört.

Darf ich für das Stenographische Protokoll festhalten: Präsident Neugebauer sagt für die ÖVP: „Das ist sonnenklar“, nämlich? Zustimmung oder Ablehnung? – Zustimmung. Selbstverständlich Zustimmung. Bravo! (Beifall des Redners sowie Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Ich bin der Meinung, wir sollten dem Herrn Präsidenten Applaus zollen, denn damit haben wir sozusagen durch meinen Debattenbeitrag auch geklärt, was die ÖVP will. Das ist ja auch eine Möglichkeit. Sie können das gerne über mich machen, nur nicht mehr lange. Leider! Nicht mehr lange. Also Sie werden darüber diskutieren müssen, ob Sie sich an den Erste-Lesung-Debatten noch beteiligen.

Herr Präsident! Kann man noch eine Meinung erfahren zu diesem Antrag, der jetzt in Debatte steht? Der Herr Justizsprecher? Herr Justizsprecher, können wir auch noch eine Meinung der ÖVP für das Stenographische Protokoll transportieren? (Abg. Mag. Donnerbauer: Nach der Sitzung!) – „Nach der Sitzung“. Also gut, die ÖVP disku­tiert so etwas grundsätzlich nur nach der Sitzung. Okay, das ist auch ein Zugang zum Parlamentarismus.

 


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