Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 114

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„Die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst wird aufgefordert, im Zuge der Detailplanung für 2012 Mittel für eine Studie zum Thema Zwangsverheiratung vorzusehen.“

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So eine Studie gibt es bereits in Deutschland. Diese hat sehr viele Erkenntnisse gebracht, und ich würde Sie bitten, das mitzunehmen und es vielleicht auch in Erwä­gung zu ziehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird mit verhandelt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Mitteln für eine Studie zum Thema Zwangsverheiratung eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), Untergliede­rung 10 – Frauen, in der 132. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2011

Anfang November 2011 wurde in der Bundesrepublik Deutschland eine Studie zum Thema „Zwangsehen in Deutschland“ präsentiert. Die fast 160 Seiten umfassende Studie wurde im Auftrag des Bundesfamilienministeriums unter der Leitung der Hamburger Lawaetz-Stiftung und der Frauenorganisation Terre des Femmes erstellt. Die Studie zeigt auf, dass viele Opfer einen deutschen Pass haben und aus religiösen Migrantenfamilien stammen. Fast die Hälfte (44 Prozent) der Zwangsverheirateten oder davon Bedrohten sind deutsche Staatsbürger, rund 95 Prozent sind Mädchen und Frauen, fast 30 Prozent von ihnen Minderjährige. Beinahe zwei Drittel der Opfer stam­men aus stark religiös geprägten Familien.

Auch in Österreich gibt es Opfer von Zwangsverheiratung, über eine Dunkelziffer von ca. 200 Fällen wird gesprochen. Eine Ehe, die gegen den freien Willen eines Menschen geschlossen wird, ist eine schwerwiegende Verletzung der Grund- und Frei­heits­rechte und stellt eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Ein solches Verhalten lässt sich nicht mit den Grundwerten eines Rechtsstaates verein­baren. Kultur, Religion und Traditionen von Migranten haben sich dem demokratisch legitimierten Recht in Österreich anzupassen.

Um die Fälle von Zwangsverheiratung effektiver bekämpfen zu können, ist auch in Österreich eine Studie zu diesem Thema von Nöten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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