Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll132. Sitzung / Seite 155

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ist wichtig. Da herrschen oft Angst und Scheu, und so hätten die Kinder die Mög­lichkeit, dort auszusagen.

Die Zusammenarbeit zwischen der Exekutive und den Mitarbeitern und Mitarbeiterin­nen in den Gewaltschutzzentren hat ja wunderbar funktioniert, aber solche Schwer­punkt-Beamtinnen sollten wir in Bezug auf den Kinderschutz auf jeden Fall ausbilden.

Sie haben auch die Frage der Zwangsverheiratung beziehungsweise des Menschen­handels erwähnt. Ich bin froh, dass die Notwohnung, die schon seit 2008 im Koalitions­übereinkommen verankert ist, in der nächsten Zeit verwirklicht werden soll. Die Frauen­ministerin hat zirka 248 000 €, soweit ich mich erinnere, schon bereitgestellt. Ich hoffe, Sie haben diesbezüglich auch im Budget vorgesorgt.

Ein weiteres und wichtiges Anliegen ist mir Gender Budgeting – da habe ich in diesem Budgetvoranschlag noch nicht so viel gefunden, wie ich gerne hätte. Ich erinnere an Artikel 13 B-VG, wonach Gender Budgeting in jedem Ressort Eingang finden sollte. Hier ist noch einiges zu tun, 2013 muss da mehr geschehen sein. Das sage ich jetzt einmal. Bei Gender Budgeting, das sage ich auch für Kollegin Unterreiner, geht es darum, dass wirklich so etwas wie eine Frauenverträglichkeit geprüft wird, sage ich einmal, weil halt die Frauen bei uns immer noch stärker diskriminiert werden als die Männer. Hier braucht es noch mehr Gleichstellung, und daher sollten wir jedes Budget, jeden Posten darauf überprüfen, ob da Gerechtigkeit auch zwischen den Geschlech­tern herrscht.

Daher in Zukunft mehr Sorgsamkeit auch bei der Frage des Gender Budgeting. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

15.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erwähne noch, dass der vorhin von Herrn Abgeordnetem Mayerhofer eingebrachte Entschließungsantrag selbstverständlich mit in Beratung steht. Er ist ordnungsgemäß eingebracht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mayerhofer, Herbert, Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt: Bericht des Budget­ausschusses über die Regierungsvorlage (1405 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilli­gung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2012 (Bundesfinanzgesetz 2012 – BFG 2012) samt Anlagen (1510 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 132. Sit­zung des Nationalrates, XXIV. GP, am 16. November 2011

Das Budget des Bundesministeriums für Inneres für das Jahr 2012 liegt im Bereich der Sicherheitsexekutive bei 1,7 Milliarden €. Trotzdem ist es leider gelebte Praxis, dass Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung zu wenig verdienen, um eine Familie vernünftig erhalten zu können. Auch fehlen im ersten Jahr die Zulagen und Nebengebühren die dies erleichtern würden.

Gemäß einer schriftlichen Anfragebeantwortung der Bundeministerin für Inneres aus dem Jahr 2009 werden alle Exekutivbediensteten gem. § 36 VBG 1948 für die Dauer der polizeilichen Grundausbildung als Vertragsbedienstete des Bundes mit einem Son­der­vertrag für die exekutivdienstliche Ausbildung aufgenommen. Als Ausbildungs­beitrag gebührt ein Entgelt von monatlich 50,29 % des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung in der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2. Die Bestimmungen des


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